Kunst im öffentlichen Raum - Skulpturenwettbewerb
Gründungsjahr: 1989, Ort der Verleihung: Karlsruhe
Die Kunstwerke werden für 2 Jahre als Leihgaben im Stadtraum aufgestellt. Die Künstlerinnen und Künstler erhalten für die temporäre Überlassung eine Aufwandsentschädigung. Darüber hinaus gibt das Kulturamt der Stadt Karlsruhe eine Dokumentation heraus.
Die Arbeiten, die zur Aufstellung gelangen, bleiben Eigentum der jeweiligen Künstler, werden aber der Stadt Karlsruhe für die Dauer von zwei Jahren als Leihgabe überlassen. Die Künstler erhalten hierfür eine Aufwandsentschädigung von € 3500 pro Jahr.
Bewerbung: keine Angabe
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:k.A.
Teilnahmebedingungen:
Für nähere Informationen zu Bewerbungsmodalitäten und Teilnahmebedingungen siehe: www.karlsruhe.de/kultur/ausstellungen/skulpturen08/HF_sections/content/skulpturenpark-ostaue_Wettbewerbsbedingungen2.7.2.doc