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Cité Internationale des Arts - Stipendium für Rheinland-Pfälzer

Gründungsjahr: 1995, Ort der Verleihung: Bad Ems, Gesamtdotierung: 18.000 EUR

Die Auszeichnung ruht oder wurde eingestellt
Cité Internationale des Arts -Stipendium für Rheinland-Pfälzer
Fördermaßnahme: Stipendium, 2 Vergaben
Zielgruppe: Professionelle, Nachwuchs
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: jährlich
Reichweite: Landesweit, Rheinland-Pfalz
Datenbank-ID: 4063 / 7714
Dotierung:
7.200 EUR
   
Verleihung: Termin:  Herbst

Künstlerhaus Schloß Balmoral
Danièle Perrier
Villenpromenade 11
56130 Bad Ems
TEL.: (02603) 941 90
FAX: (02603) 94 19 16
info [ät] balmoral.de
www.balmoral.de PREIS-WEBSEITE: www.balmoral.de ...
Künstlerhaus Schloß Balmoral
Dr. Danièle Perrier
Villenpromenade 11
56130 Bad Ems
TEL.: (02603) 941 90
FAX: (02603) 94 19 16
info [ät] balmoral.de
www.balmoral.de
PREIS-WEBSEITE:  www.balmoral.de ...
Beschreibung
Die Cité Internationale des Arts in Paris liegt an der Seine, unweit von Nôtre-Dame. Sie wird von einer französischen Stiftung getragen und bietet 300 bildenden Künstlerinnen und Künstlern aus aller Welt Studios mit Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten. Das Land Rheinland-Pfalz besitzt seit 1995 ein eigenes Atelier. Es ist 47 qm groß und liegt im 2. Stock der Cité Internationale des Arts. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vergibt jährlich zwei Stipendien für jeweils sechs Monate.
Die Stipendien werden vom Künstlerhaus Schloß Balmoarl koordiniert, siehe auch www.balmoral.de
 
Das Cité-Stipendium richtet sich an vornehmlich jüngere Künstlerinnen und Künstler, um ihnen die Begegnung mit der französischen Kultur zu ermöglichen und sie in ihrer weiteren künstlerischen Entwicklung zu fördern.
Stipendium
Dauer der Förderung: 6 Monat(e)
Monatlicher Betrag: 1.200 EUR
Eine Unterkunft wird gestellt.
Wohnatelier
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: Datum des Poststempels | Bewerbungssprache:deutsch

Bewerbungsunterlagen:
Für jedes Stipendium steht im Bewerbungszeitraum ein Bewerbungsformular zum Download bereit. Dieses muss ausgefüllt der Bewerbung beiliegen. Weitere Informationen unter: www.balmoral.de/stipendien

Teilnahmebedingungen:
Bedingung ist ein abgeschlossenes künstlerisches Studium mit einer anschließenden, mindestens zweijährigen künstlerischen Praxis.
Balmoral ist bestrebt, vornehmlich - jedoch nicht ausschließlich - jüngere KünstlerInnen zu fördern, deren Arbeit noch Potential für die künstlerische Entfaltung aufweist.
Die Kandidaten sollten für die Zeit der Residenz von allen beruflichen Verpflichtungen freigestellt und des Französischen mächtig sein.
Die Stipendiaten werden gebeten, nach Abschluss des Aufenthaltes einen schriftlichen Bericht über den Aufenthalt zu verfassen. Dieser sollte Anregungen und Vorschläge enthalten, die als Basis für eine Anpassung des Stipendiums an die Bedürfnisse der Künstler dienen können.
Die Stipendiaten überlassen unentgeltlich ein Werk für den Ausbau der Landessammlung Rheinland-Pfalz.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Stifter und Fachjury gemischt

Zusammensetzung:
Die Jury besteht aus einem/r an einem Museum tätigen Kunsthistoriker/in, einem/r freien Künstler/in, einem/r Vertreter/in der Fächer Malerei, Bildhauerei oder Grafik des Fachbereiches Bildende Kunst der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, einem/r Vertreter/in der Künstlerverbände in Rheinland Pfalz, einem/r Kunstkritiker/in und dem/der zuständigen Referent/in des Ministeriums für Kultur, Jugend, Familie und Frauen.
In einem Turnus von zwei Jahren werden jeweils neue Juroren benannt.

Finanzierung
Träger/Stifter:
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Rheinland-Pfalz

Spartenzuordnung
Bildende Kunst > Bildende Kunst allgemein Hauptsparte 
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