Erste << >> Letzte Fördermaßnahme 550 von 666  | Bildende Kunst allgemein

Rheinischer Kunstpreis des Rhein-Sieg-Kreises

Gründungsjahr: 1979, Ort der Verleihung: Siegburg

Fördermaßnahme: Projektförderung
Zielgruppe: Professionelle, Nachwuchs
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: alle 2 Jahre
Reichweite: Regional
Datenbank-ID: 1158 / 3108
Dotierung:
20.000 EUR
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.
Rahmenveranstaltung: Herbst
Weitere Aufwendungen: Urkunde/Emblem, Werkveröffentlichung, Öffentl. Veranstaltung

Rhein-Sieg-Kreis
Bernd Carl
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53705 Siegburg
TEL.: (02241) 13 29 59
FAX: (02241) 13 24 44
bernd.carl [ät] rhein-sieg-kreis.de
www.rhein-sieg-kreis.de
Beschreibung
Der Rheinische Kunstpreis ist eine Auszeichnung für hervorragende Arbeiten auf dem Gebiet der
bildenden Kunst. Er dient auch der Förderung der kulturellen Entwicklung und Integration des Rheinlandes sowie der europäischen Partnerregionen des Rhein-Sieg-Kreises als Teilen des gemeinsamen europäischen Kulturraumes. Der Rheinische Kunstpreis besteht aus einem Preisgeld und einer Ausstellung für die Preisträgerin/den Preisträger im Rheinischen Landesmuseum Bonn.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:deutsch



Teilnahmebedingungen:
Um den Rheinischen Kunstpreis kann sich bewerben, wer im Gebiet des Lanschaftsverbandes Rheinland oder in den südlich davon gelegenen Gebietskörperschaften Kreis Ahrweiler, Kreis Neuwied, Kreis Altenkirchen, Kreis Mayen-Koblenz, Stadt Koblenz, Westerwaldkreis, Rhein-Lahn-Kreis, Rhein-Hunsrück-Kreis oder in den mit dem Rhein-Sieg-Kreis partnerschaftlich verbundenen Gebietskörperschaften Département de la Vienne (Frankreich) und Kreis Boleslawiec (Polen).
Der Anmeldung mit den Wettbewerbsunterlagen und bis zu drei gerahmten und entsprechend beschrifteten Diapositiven sind ein Lebenslauf sowie ein Überblick über die bisherige künstlerische Tätigkeit und die Teilnahme an Ausstellungen beizulegen. Weiterhin muss den übersendeten Unterlagen ein adressierter Umschlag für die Rücksendung der abgelehnten Arbeiten beiliegen.
Die an der Ausstellung beteiligten Künstlerinnen und Künstler haben kein organisatorisches Mitspracherecht, dafür ausgewählte Werke dürfen nur mit Genehmigung des Organisators zurückgezogen werden.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Stifter und Fachjury gemischt


Geförderte/Geehrte
  • Yun Lee
  • Gabriele Pütz
  • Sonia Knopp

Finanzierung
Träger/Stifter:
Rhein-Sieg-Kreis

Spartenzuordnung
Bildende Kunst > Bildende Kunst allgemein Hauptsparte 
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