Erste << >> Letzte Fördermaßnahme 105 von 173  | Bildende Kunst allgemein

Otto Rombach-Stipendium

Gründungsjahr: 1995, Ort der Verleihung: Heilbronn, Gesamtdotierung: 2.250 EUR

Die Auszeichnung ruht oder wurde eingestellt
Fördermaßnahme: Stipendium, 3 Vergaben
Zielgruppe: Nachwuchs, Studierende, Schüler/innen
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: jährlich
Reichweite: Lokal
Datenbank-ID: 1861 / 2399
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.
Weitere Aufwendungen: Werkveröffentlichung, Öffentl. Veranstaltung

Stadt Heilbronn, Schul-, Kultur-, und Sportamt
Kultur
Iris Wagner
Marktplatz 11
74072 Heilbronn
TEL.: (07131) 56 4743
FAX: (07131) 56 31 96
iris.wagner [ät] heilbronn.de
www.heilbronn.de
Stadt Heilbronn, Schul-, Kultur-, und Sportamt
Kultur
Iris Wagner
Marktplatz 11
74072 Heilbronn
TEL.: (07131) 56 47 43
FAX: (07131) 56 31 96
iris.wagner [ät] stadt-heilbronn.de
www.heilbronn.de
PREIS-WEBSEITE:  www.heilbronn.de ...
Beschreibung
Die Stadt Heilbronn fördert aus den Erträgen des Nachlasses von Professor Otto Rombach Schülerinnen und Schüler sowie Studierende, die eine literarische Zukunft erstreben, zum Beispiel Germanistik studieren, oder Maler oder Musiker werden wollen.
So werden jährlich 3 Stipendien für die Bereiche Musik, Bildende Kunst und Literatur vergeben.

Für die Bereiche Musik und Bildende Kunst findet keine öffentliche Ausschreibung statt. Stipendiaten für den Bereich "Musik" wählt die Stadt Heilbronn aus den jährlichen Preisträgern des Bundeswettbewerbes "Jugend musiziert", die aus Heilbronn stammen, aus.

Für den Bereich "Bildende Kunst" werden der Stadt von der örtlichen Schule für Gestaltung des Kolping-Bildungswerkes Preisträger vorgeschlagen.

Das Stipendium für den Bereich Literatur wird jährlich öffentlich ausgeschrieben.
Stipendium
Dauer der Förderung: einmaliger Betrag
Monatlicher Betrag: keine Angabe
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich im Rahmen eines Wettbewerbes 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:deutsch

Bewerbungsunterlagen:
- Lebenslauf
- ggf. eine Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweise über Einkommensverhältnisse
- Nachweise über fachliche Leistungen
- Arbeitsproben bisheriger literarischer Arbeiten eingereicht werden können bis zu 3 Arbeiten, max. ingesamt 10 Seiten

Teilnahmebedingungen:
Antragsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler sowie Studierende, die aus Heilbronn stammen oder die in Heilbronn eine Lehranstalt besuchen oder besucht haben. Mit einem Stipendium bedacht werden können nur "bedürftige und würdige" Schüler/innen und Studierende. Die Förderung beläuft sich auf einen einmaligen Betrag abhängig von der Höhe der zur Verfügung stehenden Stiftungserträge; max. 750 Euro.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury


Finanzierung
Träger/Stifter:
Stadt Heilbronn
Prof. Otto Rombach
Deutsche Schillergesellschaft e.V.

Spartenzuordnung
Allgemein/Spartenübergreifend > ohne Spartenschwerpunkt Hauptsparte 
Bildende Kunst > Bildende Kunst allgemein ---------- 
Literatur > Literatur allgemein ---------- 
Musik > Musik allgemein ---------- 
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