Erste << >> Letzte Fördermaßnahme 527 von 666  | Bildende Kunst allgemein

Preis des Kunstvereins Hannover – Atelierstipendium Villa Minimo

Gründungsjahr: 1982, Ort der Verleihung: Hannover

Fördermaßnahme: Atelierstipendium, 2 Vergaben
Zielgruppe: Professionelle
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: alle 2 Jahre
Reichweite: Regional
Datenbank-ID: 1646 / 2377
   
Verleihung: Termin:  Die Preisverleihung findet im Rahmen der 85. Herbstausstellung Leinen los! (12. Juni - 15. August 2010) statt.
Weitere Aufwendungen: Werkveröffentlichung

Kunstverein Hannover
Sophienstr. 2
30159 Hannover
TEL.: (0511) 1699278-0
FAX: (0511) 1699278-278
herbstausstellung [ät] kunstverein-hannover.de
www.kunstverein-hannover.de PREIS-WEBSEITE: http://www.kunstverein-hannove ...
Kunstverein Hannover
Zechlin René
Sophienstr. 2
30159 Hannover
TEL.: (0511) 32 45 94
FAX: (0511) 363 22 47
mail [ät] kunstverein-hannover.de
www.kunstverein-hannover.de
PREIS-WEBSEITE:  www.kunstverein-hannover.de ...
Beschreibung
Durch eine großzügige Förderung der Gundlach GmbH & Co und mit großzügiger Unterstützung des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur sowie des Kulturbüros der Landeshaupstadt Hannover schreibt der Kunstverein seit 1983 alle zwei Jahre den Preis des Kunstvereins Hannover aus, der ab 2011 in drei Stipendien gegliedert ist: in das Förderstipendium Niedersachsen, das Nachwuchsstipendium Niedersachsen und das Nationale Nachwuchsstipendium.

* Förderstipendium Niedersachsen
Januar 2011–Dezember 2012
Das zweijährige Förderstipendium Niedersachsen wird an freischaffende KünstlerInnen mit abgeschlossenem Hochschulstudium im Alter bis zu 35 Jahren (zum Zeitpunkt der Bewerbung) vergeben, die in Niedersachsen bzw. Bremen leben oder geboren sind.

* Nachwuchsstipendium Niedersachsen
Januar 2011–Dezember 2011
Das einjährige Nachwuchsstipendium Niedersachsen wird an freischaffende KünstlerInnen bis maximal drei Jahre nach ihrem Hochschulabschluss vergeben, die in Niedersachsen bzw. Bremen leben oder geboren sind.

* Nationales Nachwuchsstipendium
Januar 2012–Dezember 2012
Das einjährige Nationale Nachwuchsstipendium wird an freischaffende KünstlerInnen bis maximal drei Jahre nach ihrem Hochschulabschluss vergeben, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Die drei Stipendien werden aufgrund des bisherigen künstlerischen Schaffens vergeben, das in der jeweiligen Bewerbung entsprechend umfangreich dokumentiert werden muss. Das Förderstipendium Niedersachsen und das Nachwuchsstipendium Niedersachsen werden unter den einjurierten TeilnehmerInnen der 85. Herbstausstellung niedersächsischer Künstler vergeben. Daher ist eine Bewerbung für die 85. Herbstausstellung niedersächsischer Künstler unabdingbar für die Bewerbung um den Preis des Kunstvereins Hannover / Förderstipendium Niedersachsen und Nachwuchsstipendium Niedersachsen. Für das Nationale Nachwuchsstipendium ist eine Bewerbung für die Herbstausstellung keine Voraussetzung; jedoch können sich BewerberInnen für das Nationale Nachwuchsstipendium auch für die 85. Herbstausstellung niedersächsischer Künstler bewerben, wenn die Teilnahmebedingungen erfüllt sind (siehe „Bewerbung Herbstausstellung“).

Die drei PreisträgerInnen werden im Rahmen der 85. Herbstausstellung niedersächsischer Künstler vom 12. Juni bis 15. August 2010 im Kunstverein Hannover mit jeweils bis zu drei Werken präsentiert.
 
(früher: Villa-Minimo-Stipendien des Kunstvereins Hannover)
Stipendium
Dauer der Förderung: keine Angabe
Monatlicher Betrag: 770 EUR
Eine Unterkunft wird gestellt.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:deutsch,englisch



Teilnahmebedingungen:
Teilnahmeberechtigt sind freischaffende Künstler aus Niedersachsen und Bremen: deren Abschluss einer Künstlerausbildung maximal fünf Jahre zurückliegt oder bei Autodidakten: deren Teilnahme an einer ersten Ausstellung maximal fünf Jahre zurückliegt. Zusätzlich zu den Arbeiten, die zur Herbstausstellung eingereicht werden, ist eine Mappe mit Materialien zur bisherigen künstlerischen Arbeit einzusenden (Zeichnungen, Fotos etc.), außerdem eine Kurzbiographie unter Berücksichtigung des künstlerischen Werdegangs. Über die Auswahl der europäischen Stipendiaten entscheidet eine international besetzte Jury.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury

Zusammensetzung:
Vom Kunstverein Hannover im Rahmen der "Herbstausstellung niedersächsischer Künstler" berufene Jury.

Finanzierung
Erg. Förderer/Sponsoren:
Kulturbüro der Landeshauptstadt Hannover
Firmengruppe Gundlach
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst

Spartenzuordnung
Bildende Kunst > Bildende Kunst allgemein Hauptsparte 
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