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Stipendien der Deutschen Akademie Rom Villa Massimo

Gründungsjahr: 1910/1957, Ort der Verleihung: Bonn/Rom ( I )

Villa-Massimo-Stipendium - Studienaufenthalt für bildende Künstler in der deutschen Akademie Villa Massimo/Rom
Fördermaßnahme: Stipendium
Zielgruppe: Professionelle
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: Sonstiges
Reichweite: keine Angabe
Datenbank-ID: 1643 / 2318
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.
Weitere Aufwendungen: Werkveröffentlichung, Öffentl. Veranstaltung, Kostenerstattung

Beauftragte/r der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien, Referat K 22
Graurheindorfer Str. 198
53117 Bonn
TEL.: 0228 99 681 13586
FAX: 0228 99 681 1 53586
annegret.blaut [ät] bkm.bund.de
Beschreibung
Erläuterung im Eintrag unter Kultur Allgemein. Vgl. die übrigen Einträge zum Villa-Massimo-Stipendium unter Kultur Allgemein, Architektur, Literatur und Musik.
 
Erläuterung im Eintrag unter Kultur Allgemein. Vgl. die übrigen Einträge zum Villa-Massimo-Stipendium unter Kultur Allgemein, Architektur, Literatur und Musik.
Stipendium
Dauer der Förderung: 12 Monat(e)
Monatlicher Betrag: 1.750 EUR
Eine Unterkunft wird gestellt.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:deutsch



Teilnahmebedingungen:
Die Bewerbung ist im Vorjahr des geplanten Aufenthalts an die für Kunstförderung zuständige Behörde des Bundeslandes zu richten, in dem der/die Bewerber/-in seinen/ihren ersten Wohnsitz hat eine entsprechende Adressliste findet sich auf der Website des BKM.
Stichtag für die Altersbeschränkung ist jeweils der 31.12. des Auswahljahres. Die Bewerber sollten deutsche Staatsangehörige sein oder zum Zeitpunkt der Bewerbung seit mindestens 2 Jahren den ersten Wohnsitz und ihren Schaffensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Sie sollten bei Antritt ihres Aufenthalts in Italien über Grundkenntnisse der italienischen Sprache verfügen und einem längeren Aufenthalt im südlichen Klima gesundheitlich gewachsen sein dafür ist ein ärztliches Attest nach zu weisen.

Die Anzahl der Personen, die in der Sparte Bildende Kunst von den jeweiligen Bundesländern der Jury als potentielle Stipendiaten vorgeschlagen werden können, ist auf insgesamt 43 begrenzt.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury

Zusammensetzung:
Dem von der /dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im Einvernehmen mit den Kultusministerien der Länder auf drei Jahre berufenen Auswahlausschuß gehören in der Sektion Literatur drei FachjurorenInnen an.

Finanzierung
Träger/Stifter:
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Spartenzuordnung
Bildende Kunst > Bildende Kunst allgemein ---------- 
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