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Südkorea-Austauschstipendium

Gründungsjahr: 1995, Ort der Verleihung: Bad Ems

Die Auszeichnung ruht oder wurde eingestellt
Südkorea-Austauschstipendium (RLP)
Fördermaßnahme: Stipendium
Zielgruppe: Professionelle, Nachwuchs
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: alle 2 Jahre
Reichweite: National, Rheinland-Pfalz
Datenbank-ID: 366 / 2240
   
Verleihung: Termin:  Herbst
Weitere Aufwendungen: Werkveröffentlichung

Künstlerhaus Schloss Balmoral
Villenpromenade 11
56130 Bad Ems
TEL.: (02603) 941 90
FAX: (02603) 94 19 16
info [ät] balmoral.de
www.balmoral.de PREIS-WEBSEITE: www.balmoral.de ...
Beschreibung
Zwischen dem Künstlerhaus Schloss Balmoral und dem vom National Museum of Contemporary Art in Gwacheon, Südkorea betriebenen National Art Studio findet ein Austausch im Zwei-Jahres-Rhythmus statt. Die ausgewählte Künstlerin/der ausgewählte Künstler wird das Stipendium im Changdong Art Studio oder im Goyang Art Studio antreten, was nach vorhandener Kapazität entschieden wird.
 
Die Stipendiatin/der Stipendiat erhält ein Stipendium in Höhe von 1200.000 KRW monatlich. Die Kosten für einen Hin- und Rückflug werden übernommen. Das Stipendium wird für drei Monate vergeben. Es handelt sich um ein Anwesenheitsstipendium; ein durchgehender Aufenthalt ist somit verpflichtend. Das Stipendium beginnt im März und geht bis Ende Mai. Die Kandidaten müssen für die Zeit des Stipendiums von allen beruflichen Verpflichtungen freigestellt sein.
Material- und Transportkosten werden von den Stipendiaten selbst getragen.
Die Stipendiatin/der Stipendiat wird gebeten, nach Abschluss des Aufenthaltes einen schriftlichen Bericht über den Aufenthalt zu verfassen.
Stipendium
Dauer der Förderung: 3 Monat(e)
Monatlicher Betrag: 800 EUR
Eine Unterkunft wird gestellt.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: Datum des Poststempels | Bewerbungssprache:deutsch, Englisch

Bewerbungsunterlagen:
Für jedes Stipendium steht im Bewerbungszeitraum ein Bewerbungsformular zum Download bereit. Dieses muss ausgefüllt der Bewerbung beiliegen. Weitere Informationen unter: www.balmoral.de/stipendien

Teilnahmebedingungen:
Das Stipendium richtet sich an Bildende Künstlerinnen und Künstler mit Bezug zu Rheinland-Pfalz, deren Arbeit noch Potential für die künstlerische Entfaltung aufweist.
Bewerber/innen müssen ein abgeschlossenes künstlerisches Studium (M.F.A. oder vergleichbar) und eine daran anschließende künstlerische Tätigkeit von zwei Jahren bis zum Zeitpunkt des Stipendienantritts nachweisen. Bewerbungen von Autodidakten, die sich durch besondere künstlerische Leistungen auszeichnen und dies durch Ausstellungen und Preise belegen können, sind möglich.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury

Zusammensetzung:
Die Fachjury des Künstlerhaus Schloss Balmoral trifft eine Vorauswahl, die Endauswahl trifft ein Komitee vor Ort.

Finanzierung
Träger/Stifter:
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Rheinland-Pfalz

Spartenzuordnung
Bildende Kunst > Bildende Kunst allgemein ---------- 
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