Erste << >> Letzte Fördermaßnahme 143 von 173  | Bildende Kunst allgemein

Stipendienprogramm der Hansestadt Rostock

Gründungsjahr: 1995, Ort der Verleihung: Hansestadt Rostock, Gesamtdotierung: 2.000 EUR

Fördermaßnahme: Aufenthaltsstipendium
Zielgruppe: Professionelle, Nachwuchs
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: jährlich
Reichweite: National
Datenbank-ID: 20264 / 20501
Dotierung:
1.000 EUR
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.

Hansestadt Rostock
Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen
Sarah Linke
Hinter dem Rathaus 5
18055 Rostock
TEL.: 0381 381 2942
sarah.linke [ät] rostock.de
www.rostock.de/Kulturfoerderung

Amt für Kultur, Denkmalfpflege und Museen
Sarah Linke
Hinter dem Rathaus 5
18055 Rostock
TEL.: 49 (0)381 381 2942
sarah.linke [ät] rostock.de
www.rostock.de/Kulturfoerderung
PREIS-WEBSEITE:  www.rostock.de/Kulturfoerderu ...
Beschreibung
Die Hansestadt Rostock schreibt jährlich Aufenthaltsstipendien aus, auf die sich Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Bildende Kunst, Neue Medien und Performance sowie abwechselnd Komposition, Literatur und Film (Stoffentwicklung) bewerben können.

2016 vergibt die Hansestadt Rostock Aufenthaltsstipendien an Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Bildende Kunst, Neue Medien, Performance und Illustration sowie Literatur. Zugelassen sind Bewerbungen aus Deutschland, die ein künstlerisches Vorhaben mit Bezug zur Stadt oder zum Bundesland vorschlagen. Bewerbungsschluss ist der 30. September 2015.
Stipendium
Dauer der Förderung: 2 bis 4 Monate
Monatlicher Betrag: 1.000 EUR
Eine Unterkunft wird gestellt.
Das Stipendium umfasst ein Arbeitsatelier und einen Wohnraum im Schleswig-Holstein-Haus Rostock. Das Schleswig-Holstein-Haus befindet sich in der Östlichen Altstadt und beherbergt neben den Gastateliers der Hansestadt auch den Kunstverein zu Rostock.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Möglich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:deutsch

Bewerbungsunterlagen:
Die vollständigen Bewerbungsbedingungen und das Antragsformular können Sie hier herunterladen:

www.rostock.de/Kulturfoerderung
www.rostock.de/Ausschreibungen

Teilnahmebedingungen:
Zugelassen sind alle Bewerbungen, die ein künstlerisches Vorhaben mit Bezug zum Bundesland Mecklenburg-Vorpommern vorschlagen.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Stifter und Fachjury gemischt


Finanzierung
Träger/Stifter:
Hansestadt Rostock

Spartenzuordnung
Allgemein/Spartenübergreifend > verschiedene Sparten Hauptsparte 
Bildende Kunst > Bildende Kunst allgemein ---------- 
Bildende Kunst > Aktionskunst/Performance ---------- 
Bildende Kunst > Video-/Medienkunst ---------- 
Literatur > Literatur allgemein ---------- 
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