Kunstpreise der Stadt Kempten (Allgäu)
Gründungsjahr: 1950, Ort der Verleihung: Kempten/Allgäu
Fördermaßnahme: |
Hauptpreis |
Zielgruppe: |
Professionelle, Nachwuchs |
Altersbeschränkung: |
keine |
Vergabe: |
jährlich |
Reichweite: |
Regional, Bayern |
Datenbank-ID: |
1855 / 562 |
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Verleihung: |
Termin: noch nicht bekannt. Weitere Aufwendungen: Werkveröffentlichung, Öffentl. Veranstaltung
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Museen der Stadt Kempten (Allgäu)
Ursula Winkler
Rathausplatz 14
87435 Kempten
TEL.: (0831) 252 52 00
FAX: (0831) 252 54 63
museen [ät] kempten.de
www.museumsmeile-kempten.de
Museen der Stadt Kempten (Allgäu)
Rainhard Riepertinger
Rathausplatz 14
87435 Kempten
TEL.: (0831) 252 53 90
FAX: (0831) 252 54 63
Die Stadt Kempten im Allgäu veranstaltet jährlich im Rahmen der Allgäuer Festwoche eine Kunstausstellung. Sie bedient sich dabei der Mithilfe und des fachlichen Rats des Berufsverbandes Bildender Künstler Schwaben- Süd e.V. Der Preis wird von der Jury einem in der Ausstellung vertretenen Künstler zuerkannt, entweder für in der Ausstellung vertretene Werke oder für sein gesamtes künstlerisches Schaffen. Gemeinsam mit dem Kunstpreis ( 4.100 €) werden folgende Preise verliehen:
Thomas-Dachser-Gedenkpreis mit EUR 2.600
Förderpreis aus der Dr.-Rudolf-Zorn-Stiftung mit EUR 2.000
Publikumspreis zum Ende der Ausstellung mit EUR 500
Bewerbung: Nicht möglich
Teilnahmebedingungen:
Zugelassen werden Originalwerke der Malerei, Grafik, Plastik, Fotografie und Videokunst. Teilnahmeberechtigt sind alle seit mindestens einem Jahr im Allgäu (Kreise Oberallgäu, Ostallgäu, Unterallgäu, Lindau und das württembergische Allgäu, kreisfreie Städte Kaufbeuren, Kempten und Memmingen sowie Zollanschlussgebiete Kleines Walsertal und Jungholz) lebende oder dort geborene Künstler/-innen.
Jeder/e Künstler/in ist berechtigt, bis zu zwei Arbeiten einzuliefern, diese dürfen dabei nicht älter als drei Jahre und in den letzten sechs Monaten in anderen Kollektivausstellungen im Allgäu nicht gezeigt worden sein.
Nähere Bedingungen sind bei den Veranstaltern erhältlich.
Der Veranstalter ist berechtigt, die angenommenen Werke für Presse- und Werbungszwecke unentgeltlich zu reproduzieren.