Nachwuchsförderung der Kunststiftung NRW im Bereich Bildende Kunst
Gründungsjahr: , Ort der Verleihung: Düsseldorf
Nachwuchsförderung der Kunststiftung NRW im Bereich Bildende Kunst - Ausstellungen Ausland
Die Kunststiftung NRW hat unter anderem die Aufgabe, den besonders begabten künstlerischen Nachwuchs zu fördern. Im Rahmen dieses Satzungsauftrages schreibt der Vorstand der Stiftung
Jahresstipendien für nordrheinwestfälische Künstlerinnen und Künstler aus.
Vgl. auch den NAM JUNE PAIK AWARD, den ÜBERSETZERPREIS und die PROJEKTFÖRDERMAßNAHMEN der Kunststiftung sowie die Nachwuchsfördermaßnahmen im Bereich MEDIENKUNST, MUSIK, LITERATUR und TANZ/CHOREOGRAFIE sowie die Stipendien im KÜNSTLERDORF SCHÖPPINGEN auf SCHLOSS RINGENBERG und dem ÜBERSETZERKOLLEGIUM STRAELEN.
Die Maßnahme unterstützt die Realisierung von Einzelausstellungen Museen, Kunstvereinen und in anderen als Ausstellungsstätten eingeführten Räumen sowie im öffentlichen Raum außerhalb Deutschlands.
In besonders begründeten Fällen kann von dem Prinzip der Förderung von Einzelausstellungen abgewichen werden.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch
Teilnahmebedingungen:
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in einem engen Bezug zum Land Nordrhein-Westfalen stehen (Geburtsland und/oder dauernder Aufenthalt).
Die Bewerberinnen und Bewerber können insgesamt (nicht gleichzeitig) drei Anträge bei der Stiftung einreichen. Diese Begrenzung gilt unabhängig von vorangegangenen Juryentscheidungen.
Bewerbungsfristen: 1. bis 31. März jeden Jahres, 1. bis 30. September jeden Jahres. Näheres zu den Bewerbungsmodalitäten siehe: www.kunststiftungnrw.de/pdf/Merkblatt_BK.doc.pdf