Staatspreis für Bildende Kunst und Architektur / Kunst am Bau des Landes Rheinland-Pfalz
Gründungsjahr: 1975, Ort der Verleihung: Mainz
Fördermaßnahme: |
Sonstiges |
Zielgruppe: |
keine Angabe |
Altersbeschränkung: |
keine |
Vergabe: |
Sonstiges, alle drei bis sechs Jahre |
Reichweite: |
Landesweit, Rheinland-Pfalz |
Datenbank-ID: |
1547 / 3324 |
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Verleihung: |
Termin: noch nicht bekannt. Weitere Aufwendungen: Werkveröffentlichung, Öffentl. Veranstaltung
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Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Hindenburgplatz 6
55118 Mainz
TEL.: (06131) 996 00
FAX: (06131) 61 49 26
info [ät] akrp.de
www.diearchitekten.org
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Annette Müller
Hindenburgplatz 6
55118 Mainz
TEL.: (06131) 99 60 22
FAX: (06131) 61 49 26
Ausgezeichnet wird das Aufeinander-bezogen-sein von Bildender Kunst und Architektur, wobei die Zusammenarbeit von Architekt und Bildendem Künstler sichtbar werden soll. Nicht irgendein am Bauwerk offengelassener Platz soll nachträglich mit einer additiven Kunstaussage gefüllt werden, sondern von vornherein ein Wechselbezug zwischen Bauwerk und Bildender Kunst, zwischen Architektur und künstlerischer Aussage angestrebt sein. Die eingereichten Arbeiten unterliegen somit den Beurteilungskriterien einer Integration, einer Einbeziehung der künstlerischen Aussage in das Bauwerk, oder im Sinne einer Korrelation, einer spannungsvollen Wechselbeziehung und Wechselwirkung zwischen Bildender Kunst und Architektur.
Der Wettbewerb ist zwar nicht offiziell eingstellt worden, wurde aber 1988 das letzte Mal ausgelobt. Eine Fortführung liegt beim Ministerium.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch
Teilnahmebedingungen:
Zugelassen sind Bauten und Arbeiten, die in Rheinland-Pfalz ausgeführt wurden. Dabei kann es sich sowohl um Neubauten als auch um Umbauten bzw. Umordnungen bestehender oder denkmalwerter Gebäude handeln. Teilnahmeberechtigt sind freischaffende Architekten sowie in einem privaten oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehende Architekten/Entwurfsverfasser sowie Bildende Künstler der in Frage kommenden Bauten, deren eigener Wohn- und Geschäftssitz außerhalb von Rheinland-Pfalz liegen kann.