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Balmoral- und Landes-Stipendien (RLP)

Gründungsjahr: 1995, Ort der Verleihung: Bad Ems

Balmoral-Anwesenheitsstipendium
Fördermaßnahme: Aufenthaltsstipendium
Zielgruppe: Professionelle, Nachwuchs
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: jährlich
Reichweite: International
Datenbank-ID: 1902 / 2407
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.
Weitere Aufwendungen: Werkveröffentlichung

Künstlerhaus Schloss Balmoral
Villenpromenade 11
56130 Bad Ems
TEL.: 02603 9419-0
FAX: 02603 9419-16
info [ät] balmoral.de
www.balmoral.de PREIS-WEBSEITE: www.balmoral.de ...
Beschreibung
Das Künstlerhaus Schloss Balmoral ist Schnittstelle zur Vergabe der Stipendien für Bildende Kunst von und nach Rheinland-Pfalz. Neben den eigenen Stipendien werden auch die des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz betreut. Für die verschiedenen Stipendien gelten unterschiedliche Voraussetzungen.

Internationale Stipendien für das Künstlerhaus Schloss Balmoral

Für Bildende Künstlerinnen und Künstler:
- Drei 4-monatige Anwesenheitsstipendien
- Drei 8-monatige Anwesenheitsstipendien

Seit 2013 werden die Stipendien jeweils für eine künstlerische Gattung oder ein Thema ausgeschrieben, die/das zu Beginn des Bewerbungszeitraumes Anfang März eines jeden Jahres bekannt gegeben wird. Dieses bundesweit einmalige Angebot soll den inhaltlich künstlerischen Austausch unter den anwesenden Künstlerinnen und Künstlern intensivieren. Daraus erwächst zudem eine Intensivierung des fachspezifischen Austausches mit externen Künstlerinnen und Künstlern, Referentinnen und Referenten, Dozentinnen und Dozenten, Kuratorinnen und Kuratoren usw.


Für Geisteswissenschaftlerinnen und Geisteswissenschaftler:
- Ein 8-monatiges Anwesenheitsstipendium für eine Kuratorin oder einen Kurator

Stipendien für Bildende Künstlerinnen und Künstler
mit Bezug zu Rheinland-Pfalz:
- zwei ortsunabhängige Projektstipendien
- zwei Paris-Stipendien an der Cité Internationale des Arts
- ein Südkorea-Stipendium, MMCA Residency Goyang
- ein Stipendium für Burgund-Franche-Comté, Saline royale Arc-et-Senans
- ein Stipendium für das Künstlerhaus Schloss Wiepersdorf

Künstlerische Auflagen bestehen für diese Stipendien nicht.

Als Bezug zu Rheinland-Pfalz gilt (und/oder): Wer hier geboren ist, hier Bildende Kunst mit Abschluss studiert hat, hier wohnt oder hier als Künstlerin/Künstler arbeitet (ausgenommen Stipendienaufenthalte in RLP).
Stipendium
Dauer der Förderung: 4 oder 8 Monate
Monatlicher Betrag: 1.400 EUR
Eine Unterkunft wird gestellt.
Ein möblierter Wohnraum und ein Atelier. Küche, Speiseraum und Aufenthaltsraum werden gemeinschaftlich genutzt.

Die Balmoral-Stipendien sind Anwesenheitsstipendien; ein durchgehender Aufenthalt ist somit verpflichtend.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: jährlich März - April | Bewerbungssprache:deutsch,englisch

Bewerbungsunterlagen:
Für jedes Stipendium steht im Bewerbungszeitraum ein Bewerbungsformular zum Download bereit. Dieses muss ausgefüllt und unterschrieben der Bewerbung beiliegen. Weitere Informationen unter: www.balmoral.de/stipendien

Teilnahmebedingungen:
Um die Balmoral-Anwesenheitsstipendien können sich nationale und internationale Bildende Künstlerinnen und Künstler ohne Altersbeschränkung bewerben.

Seit 2013 werden die Stipendien jeweils für eine künstlerische Gattung oder ein Thema ausgeschrieben, die/das zu Beginn des Bewerbungszeitraumes Anfang März eines jeden Jahres bekannt gegeben wird. Dieses bundesweit einmalige Angebot soll den inhaltlich künstlerischen Austausch unter den anwesenden Künstlerinnen und Künstlern intensivieren. Daraus erwächst zudem eine Intensivierung des fachspezifischen Austausches mit externen Künstlerinnen und Künstlern, Referentinnen und Referenten, Dozentinnen und Dozenten, Kuratorinnen und Kuratoren usw.

Bewerberinnen und Bewerber für die Anwesenheitsstipendien müssen ein abgeschlossenes Kunststudium M.F.A. oder vergleichbar sowie eine daran anschließende dreijährige künstlerische Tätigkeit bis zum Zeitpunkt des Stipendienantritts nachweisen. Bewerbungen von Autodidaktinnen und Autodidakten, die sich durch besondere künstlerische Leistungen auszeichnen und dies durch Ausstellungen und Preise belegen können, sind möglich.

Sprachkenntnisse in Englisch werden vorausgesetzt.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury


Finanzierung
Erg. Förderer/Sponsoren:
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz

Spartenzuordnung
Bildende Kunst > Bildende Kunst allgemein Hauptsparte 
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