Bayerisches Atelierförderprogramm für Bildende Künstler
Gründungsjahr: 1997, Ort der Verleihung: München
Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der bildenden Künstler stellt die Bayerische Staatsregierung seit dem Jahr 1998 aus dem Kulturfonds Mittel für ein Atelierförderprogramm bereit. Das Förderprogramm sieht vor, dass bis zu 100 bayerische Künstlerinnen und Künstler für die Dauer von 2 Jahren einen monatlichen Zuschuss zu ihren Atelierkosten erhalten.
Zuschüsse werden gewährt für die Kosten
- für angemietete Ateliers
- für anzumietende Ateliers
- für selbst erstellte oder gekaufte Ateliers, deren Finanzierung noch nicht abgeschlossen ist.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 230,-- € monatlich. Er wird für 24 Monate gewährt. Eine Verlängerung oder erneute Gewährung des Zuschusses ist nicht möglich.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch
Teilnahmebedingungen:
Die jeweils aktuelle Bewerbungsfrist ist der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu entnehmen.
Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung entsprechender Mittel durch den Bayerischen Landtag.