Sickingen Kunstpreis des Landkreises Kaiserslautern
Gründungsjahr: 1980, Ort der Verleihung: Kaiserslautern, Gesamtdotierung: 6.200 EUR
Ziel des Preises ist die Förderung der Kunstschaffenden. Der Landkreis beabsichtigt damit, als Teil der von ihm wahrgenommenen kulturellen Aufgaben, seinen Bürgern Werke der bildenden Kunst, auch aus seiner weiteren Umgebung nahe zu bringen und den Kunstschaffenden selbst durch die Aussetzung von Preisen und Ankäufen von Kunstwerken, sowie durch Ausstellung und die Herausgabe eines Kataloges zu größerem Bekanntheitsgrad zu verhelfen. Der Preis wird alle drei Jahre im Wechsel für Malerei, Plastik und Grafik vergeben
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:k.A.
Teilnahmebedingungen:
Inhaltliche Voraussetzungen werden jeweils vor einer Ausschreibung festgelegt. Um den ausgesetzten Preis können sich Künstler bewerben, die ihren Wohnsitz oder zumindest eine Kontaktadresse in der Bundesrepublik Deutschland haben und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Künstler-Teams oder -Gruppen sind ebenfalls zugelassen. Jeder Teilnehmer kann sich mit maximal drei Kunstwerken am Wettbewerb beteiligen. Die eingereichten Arbeiten dürfen ein Alter von drei Jahren nicht überschreiten, bereits prämierte Arbeiten sind nicht zugelassen. Die Kunstwerke sind ausstellungsfähig einzureichen. Aus technischen Gründen können nur Arbeiten zugelassen werden, die eine max. Abmessung von 1,50 x 1,50 m nicht überschreiten.