Märkisches Stipendium für Bildende Kunst
Gründungsjahr: 1978, Ort der Verleihung: Altena/Westfalen, Gesamtdotierung: 12.000 EUR
Dem/der Stipendiaten/in wird die Möglichkeit gegeben, für ein Jahr in weitgehender wirtschaftlicher Unabhängigkeit zu arbeiten und sich der Öffentlichkeit vorzustellen. Davon erwarten die Initiatoren eine wechselseitige Bereicherung. Deswegen sollten sich die Geförderten während des Jahres regelmäßig im Märkischen Kreis aufhalten und im Sinne der Ausschreibung wirken. Die Märkische Kulturkonferenz e.V. (MKK) gibt dem Stipendiaten die Gelegenheit zu öffentlichen Veranstaltungen, z. B. Kontakte zu Schulen, Ausstellungen, Atelierabende, Vorträge und Diskussionen. MÄRKISCHE STIPENDIEN werden auch in den Sparten Literatur und Musik vergeben.
Es wird erwartet, das die Stipendiaten an der Verleihung der Märkischen Stipendien teilnehmen und sich zu öffentlichen Veranstaltungen wie z.B. Ausstellungen, Atelierabenden und Diskussionen im Gebiet des Märkischen Kreises von der MKK vermitteln lassen und das MKK-Stipendium 10 Jahre in ihre Vita aufnehmen. Darüber hinaus erklären sie sich zur Beteiligung an gemeinsamen Projekten mit den Stipendiaten für Literatur und/oder Musik im Kreisgebiet bereit. Die Stadt Iserlohn stellt ein Atelier (ca. 80 m²) mit einfacher Wohnmöglichkeit im Künstlerdorf Maste-Barendorf in Iserlohn kostenlos zur Verfügung, das auf Wunsch genutzt werden kann. Es besteht keine Residenzpflicht.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch
Bewerbungsunterlagen:
Anschrift, Tel.- und Fax-Nr., e-mail-Adresse
Tabellarischer Lebenslauf mit künstlerischer Ausbildung und Tätigkeit sowie ein Farbfoto
Bisherige Ausstellungen, Preise, Stipendien usw., Internetseiten, Kataloge oder andere Publikationen
Eine beschriftete CD-ROM mit bis zu 10 Abbildungen für Datenprojektion / Auflösung 13x18cm, 180 dpi, jpg-Format einschließlich Titel und Größenangaben. Bitte auf gute Qualität achten! Auflösung und Dateiformat sind vorgeschrieben. Davon abweichende Formate finden keine Berücksichtigung.
Teilnahmebedingungen:
Versicherungskosten tragen die Bewerber.
Die MKK übernimmt keine Haftung.