Architekturpreis Rheinland-Pfalz (ehemals: Auszeichnung vorbildlicher Bauten in Rheinland-Pfalz)
Gründungsjahr: 1972, Ort der Verleihung: Mainz
Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz schreibt seit 1998 etwa alle drei Jahre den "Architekturpreis Rheinland-Pfalz" aus. Er ging aus dem Auszeichnungsverfahren "Vorbildliche Bauten", das seit 1972 bis 1993 durchgeführt worden war, hervor.
Architekturpreis Rheinland-Pfalz sollen beispielhafte Lösungen der Architektur, der Innenarchitektur, der Landschaftsarchitektur und des Städtebaus in Rheinland-Pfalz gewürdigt und ins Gespräch gebracht werden. Besonderer Wert wird auf solche Projekte gelegt, die als ganzheitliche Lösungen auf die hervorragende Zusammenarbeit der unterschiedlichen Fachbereiche miteinander zurückzuführen sind.
Anlässlich des Preises werden jeweils eine Wanderausstellung und ein Buch produziert.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch
Teilnahmebedingungen:
Teilnahmeberechtigt sind Freischaffende sowie in einem privaten oder in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis stehende Architekten. Der Auslobungsbereich umfasst das Gebiet von Rheinland-Pfalz. Die eingereichten Unterlagen bzw. Arbeiten können sich daher nur auf solche Projekte erstrecken, die auf dem Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz errichtet wurden. Der Wohn- oder Geschäftssitz der am Wettbewerb teilnehmenden Architekten - Entwurfsverfasser - kann somit außerhalb von Rheinland-Pfalz liegen. Nicht teilberechtigt sind Objekte, die 1993 bereits zum Wettbewerb "Auszeichnung vorbildlicher Bauten in Rheinland-Pfalz" gemeldet wurden. Ausserdem sind alle Mitglieder der Jury, deren Partner, angestellte oder freie Mitarbeiter sowie Verwandte, Ehegatten und Lebensgefährten nicht teilnahmeberechtigt.
Nähere Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zur vorgeschriebenen Form der einzureichenden Unterlagen sind unter oben genannter Adresse erhältlich.