Erste << >> Letzte Fördermaßnahme 7 von 13  | Innenarchitektur

Deutscher Innenarchitektur-Preis

Gründungsjahr: 1981, Ort der Verleihung: Bonn, Gesamtdotierung: 5.000 EUR

BDIA-Innenarchitekturpreis - 3. Preis
Fördermaßnahme: 3. Hauptpreis
Zielgruppe: Innenarchitekten
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: alle 4 Jahre
Reichweite: National
Datenbank-ID: 313 / 1442
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.
Rahmenveranstaltung: im Rahmen der Bundesmitgliederversammlung
Weitere Aufwendungen: Urkunde/Emblem, Werkveröffentlichung, Öffentl. Veranstaltung

Bund Deutscher Innenarchitekten (BDIA) e.V. Bonn -Bundesgeschäftsstelle
Postfach:  32 03 09
53206 BonnTEL.: (0228) 908 29 40
FAX: 0228) 90 82 94 20
bdia [ät] architekt.de
www.bdia.de
Beschreibung
Dem Bund Deutscher Innenarchitekten ist es ein besonderes Anliegen, hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der Innenarchitektur zu würdigen. Dabei sollen besonders die künstlerischen, sozialen und kulturellen Aspekte der Innenräume als Bestandteil der gebauten Umwelt und als Leistung des Berufsstandes zum Nutzen der Gesellschaft herausgestellt werden. Anhand der jurierten Arbeiten soll gezeigt werden, welchen Beitrag Innenarchitekten in diesen Bereichen leisten können.
 
Außer dem Geldpreis kann die Jury weitere Auszeichnungen und Anerkennungen vergeben.

Dieser Preis ist gestaffelt:

BDIA-Innenarchitekturpreis - 1. Preis
BDIA-Innenarchitekturpreis - 2. Preis
BDIA-Innenarchitekturpreis - 3. Preis

Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Möglich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:deutsch



Teilnahmebedingungen:
Zum Wettbewerb zugelassen sind Objekte der Gestaltung und Organisation von Innenräumen, die in einem jeweils festgelegten Zeitraum entstanden sind. Jeder Teilnehmer kann bis zu zwei Arbeiten einreichen. Teilnahmeberechtigt sind Innerarchitekten, die zum Zeitpunkt der Durchführung des Objekts und am Tage der Auslobung berechtigt waren bzw. sind, die Berufsbezeichnung "Innenarchitekt" entsprechend den deutschen Länderarchitektengesetzen zu führen. Als Nachweis ist die entsprechende Eintragsnummer anzugeben.
Einzureichende Unterlagen: max. zehn gerahmte Farbdias des ausgeführten Objektes sowie der Zeichnungen, Ansichten, Grundrisse und Schnitte im Maßstab 1:1 bis 1:100 sowie der perspektivischen Darstellung erbeten. Farb- und Materialcollagen sowie Modelle, soweit sie zum Verständnis des eingereichten Entwurfs notwendig sind, können ebenfalls nur in Form von Dias berücksichtig werden. Andere Formen der aussagefähigen Darstellung der Leistungen (z.B. Videos) können nach Rücksprache mit dem Auslober zugelassen werden.
Auf beiliegenden Formblatt ist eine Kurzbeschreibung des Objektes, die auf die Besonderheit der Konstruktion eingeht und Angaben zu Größe und technischen Kriterien enthält. Alle eingereichten Unterlagen sind deutlich mit Name und Projektbezeichnung zu versehen.
Jeder Teilnehmer hat bei der Bewerbung schriftlich zu erklären, dass er geistiger Urheber der eingereichten Arbeiten und mit der eventuellen Veröffentlichung durch den Auslober einverstanden ist. Die Preisträger werden aufgefordert, dem BDIA für Ausstellungszweck eine Präsentation des prämierten Objekts auf ausstellungsfähigem Trägermaterial in vom BDIA vorgegebener Größe zur Verfügung zu stellen.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Stifter und Fachjury gemischt

Zusammensetzung:
Setzt sich zusammen aus Mitgliedern des jeweils amtierenden Präsidiums des BDIA und weiteren Personen, die jedes Mal neu benannt werden.

Finanzierung
Träger/Stifter:
Bund Deutscher Innenarchitekten e.V. (BDIA)

Spartenzuordnung
Architektur/Denkmalpflege > Innenarchitektur Hauptsparte 
Architektur/Denkmalpflege > Architektur allgemein ---------- 
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