Bundeswettbewerb "Industrie und Handwerk im Städtebau"
Gründungsjahr: 1968, Ort der Verleihung: Berlin/Bonn
Der Bundeswettbewerb wurde ausgeschrieben, um das Bewusstsein für die städtebaulich und gebäudeplanerisch beispielhafte Einordnung von Industrie-, Handwerks- und anderen Gewerbebetrieben und die menschenwürdige und zukunftsorientierte Gestaltung der Arbeitsstätten zu fördern und dieser Aufgabe erneut Nachdruck zu verleihen.
Der Preis ruht seit dem Ende der 90er Jahre, da die Mittel des Ministeriums in dieser Hinsicht in den letzten Jahren stark gekürzt worden sind. Eine regelmäßige Weiterführung ist nicht in Aussicht.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch
Teilnahmebedingungen:
Teilnahmeberechtigt am Bundeswettbewerb waren private und öffentliche Betriebe aller Größenordnungen; alle Unternehmen und Betriebe der Industrie, des Handels, des Handwerks und des Dienstleistungsgewerbes in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin. Es sollten Leistungen der Unternehmen bewertet werden, bei denen die Gesichtspunkte städtebauliche Einordnung, bauliche Qualität, Landschaft, Umwelt und Arbeitswelt im ganzen oder im einzelnen beispielhaft und darüber hinaus - nach Möglichkeit in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander - berücksichtigt wurden.
Genauere Bedingungen und Antragsformulare senden die Deutsche Gartenbau-Gesellschaft sowie die übrigen Träger auf Anforderung zu.