Bundespreis für Handwerk in der Denkmalpflege
Gründungsjahr: 1994, Ort der Verleihung: i.d.R. in der jeweiligen Landeshauptstadt, Gesamtdotierung: 30.000 EUR
Bundespreis für Handwerk in der Denkmalpflege - Preis für Bauherren
Fördermaßnahme: |
Förderpreis |
Zielgruppe: |
Denkmaleigentümer |
Altersbeschränkung: |
keine |
Vergabe: |
jährlich |
Reichweite: |
National |
Datenbank-ID: |
1843 / 1060 |
Dotierung: | 30.000 EUR |
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Verleihung: |
Termin: In der Regel am Ende d. J. Weitere Aufwendungen: Urkunde/Emblem, Werkveröffentlichung, Öffentl. Veranstaltung
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Zentralverband des Deutschen Handwerks
Referat Denkmalschutz
Mohrenstr. 20/21
10117 Berlin
TEL.: (030) 206 19-337
FAX: (030) 20619-59-337
info [ät] zdh.de
www.zdh.de
Beschreibung
Der von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks gestiftete Preis wird jährlich in zwei Bundesländern an private Eigentümer verliehen, die bei der Bewahrung ihres Denkmals in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Handwerk Herausragendes geleistet haben.
Die an den Restaurierungsmaßnahmen beteiligten Handwerksbetriebe werden mit Ehrenurkunden ausgezeichnet, für die privaten Denkmaleigentümer ist der Bundespreis für Handwerk in der Denkmalpflege pro Bundesland mit 15.000 Euro dotiert. Die Ausschreibung erfolgt in der Regel im März, die Preisverleihung am Ende des Jahres.
Durch den Preis versprechen sich Handwerk und Denkmalschutz eine weitere Qualitätsverbesserung bei Restaurierungsarbeiten an Kulturdenkmalen in Privatbesitz. Die Handwerkskammern hoffen, mit dieser Aktion die Handwerker zu motivieren, sich verstärkt in den Fortbildungszentren für Handwerk in der Denkmalpflege zu qualifizieren.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Möglich
Bewerbungsfrist:
In der Regel Mai/Juni d. J. |
Bewerbungssprache:deutsch
Teilnahmebedingungen:
Der Preis wird jährlich in zwei Bundesländern ausgelobt, so dass alle Bundesländer in gleichmäßigen Abständen berücksichtigt werden. Die Geldpreise werden ausschließlich an private Bauherren verliehen. Voraussetzung ist, dass an einem denkmalwürdigen Objekt in den vergangenen fünf Jahren beispielhafte Sanierungsarbeiten abgeschlossen wurden, zu deren Ausführung Handwerksbetriebe beauftragt worden sind. Vorschlagsberechtigt sind Handwerksbetriebe, Architekten und die amtliche Denkmalpflege aus dem jeweiligen Bundesland, auch private Bauherren aus den beteiligten Bundesländern können sich bewerben.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Stifter und Fachjury gemischt
Zusammensetzung:
Die Jury setzt sich zusammen aus Vertretern: a) des Landesamtes für Denkmalpflege und den unteren Denkmalschutzbehörden, zu benennen durch den Landeskonservator; b) der Architektenkammer, zu benennen durch den Präsidenten der jeweiligen Landesarchitektenkammer; c) der Handwerkskammern, zu benennen durch den Präsidenten der jeweiligen Landesvereinigung der Handwerkskammern bzw. im Einvernehmen der jeweiligen Handwerkskammern; d) der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, zu benennen durch den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, zu benennen durch den Präsidenten des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks und aus Vereinen.
Finanzierung
Träger/Stifter:
Zentralverband des Deutschen Handwerks
Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Weitere Beteiligte
Veranstalter: Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Spartenzuordnung
Architektur/Denkmalpflege > Denkmalpflege | Hauptsparte | |