Auszeichnung vorbildlicher Bauten in Nordrhein-Westfalen
Gründungsjahr: 1979, Ort der Verleihung: Düsseldorf
Die Herausstellung guter und vorbildlicher Leistungen in Architektur und Städtebau soll eine Orientierungshilfe für Bauherren und Architekten sein und dazu beitragen, die Qualität in der Gestaltung des städtisches Lebensraumes und der Umwelt zu heben. Die Landesregierung will mit dieser Auszeichnung außerdem die Bauherren und öffentlichen Bauherren auf die Vorbildfunktion ihrer Arbeiten hinweisen.
Bewerbung: Möglich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch
Teilnahmebedingungen:
Die Objekte müssen in Nordrhein-Westfalen liegen und jeweils in den letzten fünf Jahren fertiggestellt worden sein. Architekten können ihren Wohn- und Geschäftssitz auch außerhalb des Landes haben. Behörden und Gemeinden sind privaten Bauherren und Architekten gleichgestellt. Nicht teilnahmeberechtigt sind die Vorprüfer, Mitglieder der Auswahlkommission sowie deren Mitarbeiter.
Gegenstand der Auszeichnung können Bauten unterschiedlicher Zweckbestimmung sein, wie z. B. Wohnbauten (Neu-, Um- und Ausbau, Modernisierung), Sozialbauten, Kultur- und Bildungsbauten, Verwaltungsbauten, Umnutzung und Restaurierung von Baudenkmälern, Industrie- und Gewerbebauten oder technische Bauten.