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BDA-Preis Schleswig-Holstein

Gründungsjahr: 1969, Ort der Verleihung: Kiel

BDA-Preis Schleswig-Holstein - 2. Rang
Fördermaßnahme: undotierte Ehrung
Zielgruppe: Professionelle
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: alle 4 Jahre
Reichweite: Landesweit
Datenbank-ID: 310 / 2574
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.
Weitere Aufwendungen: Werkveröffentlichung, Öffentl. Veranstaltung

Bund Deutscher Architekten (BDA)
Landesverband Schleswig-Holstein e.V.
Prof. Dr.-Ing. Jörg Werner
Herderstr. 2
24116 Kiel
TEL.: (0431) 55 45 77
FAX: (0431) 516 65
info [ät] bda-schleswigholstein.de
www.bda-architekten.de
Bund Deutscher Architekten(BDA), Landesverband Schleswig-Holstein e.V.
Prof. Dr.-Ing. Jörg Werner
Herderstr. 2
24116 Kiel
TEL.: (0431) 55 45 77
FAX: (0431) 516 65
Beschreibung
Der BDA-Preis Schleswig-Holstein wird mit dem Ziel vergeben, in diesem Sinne vorbildliche Bauten im Lande Schleswig-Holstein auszuzeichnen. Er kann ein Bauwerk, eine Gebäudegruppe oder eine städtebauliche Anlage auszeichnen, gleichgültig ob es sich um Neubauten, Umbauten oder Sanierungen handelt. Neben dem Architekten trägt der Bauherr als Person, Körperschaft oder Gremium im hohen Maße Mitverantwortung gegenüber der menschlichen Gesellschaft.
Der BDA-Preis wird daher an Bauherren und Architekten gemeinsam für beispielgebende, besondere baukünstlerische Leistungen verliehen. Er ist seiner ideellen Intention nach nicht dotiert.

Dieser Preis ist gestaffelt:

BDA-Preis Schleswig-Holstein - 1. Rang: BDA-Plakette
BDA-Preis Schleswig-Holstein - 2. Rang

Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:deutsch



Teilnahmebedingungen:
Die Auszeichnung ist für alle privaten und öffentlichen Bauten im Lande Schleswig-Holstein möglich. Der Wohnsitz des betreffenden Bauherrn oder Architekten ist nicht entscheidend. Die zur Beurteilung eingereichten Arbeiten müssen zum Zeitpunkt der Jurierung fertiggestellt und nicht älter als vier Jahre sein.

Die ausgewählten Arbeiten werden in einer Dokumentation publiziert, für die eine zusätzliche Schutzgebühr erhoben wird.

Für die genauen Ausführungsbestimmungen sind jeweils die Wettbewerbsunterlagen anzufordern.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury


Finanzierung
Träger/Stifter:
Bund Deutscher Architekten (BDA) - Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

Spartenzuordnung
Architektur/Denkmalpflege > Architektur allgemein Hauptsparte 
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