Denkmalpreis des Landes Sachsen-Anhalt
Gründungsjahr: 1995, Ort der Verleihung: Magdeburg
Denkmalpreis des Landes Sachsen-Anhalt - für Einzelpersonen
Der Preis zeichnet vorbildliche Leistungen zur Rettung und Erhaltung von Bau- und Kunstdenkmälern sowie archäologischen Denkmälern und langjähriges, herausragendes Wirken auf diesem Gebiet, weiterhin die überzeugende Verbreitung des Denkmalpflegegedankens in der Öffentlichkeit und hervorragende wissenschaftliche Leistungen zur Theorie und Praxis der Denkmalpflege aus.
Die Preise können Einzelpersonen oder Gruppen (Vereine o.ä.) zuerkannt werden, letztere sind jedoch nicht teilbar. Vorschläge bezüglich der Vergabe können vom Landesdenkmalamt, dem Landesamt für Denkmalpflege, dem Landesamt für archäologische Denkmalpflege, den der Denkmalpflege verbundenen Körperschaften und Verbänden sowie den Trägern des Denkmalpreises gemacht werden. Nicht vergeben werden kann der Preis an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder deren Verbände sowie an Körperschaften oder Behörden, denen Denkmalschutz- und Pflege nach dem Gesetz obliegen.