Erste << >> Letzte Fördermaßnahme 201 von 215  | Architektur allgemein

Stipendien am Deutschen Studienzentrum Venedig e.V.

Gründungsjahr: 1980, Ort der Verleihung: Venedig, Gesamtdotierung: 411.000 EUR

Stipendien für Architekten am Deutschen Studienzentrum Venedig e.V.
Fördermaßnahme: Auslandsstipendium
Zielgruppe: Professionelle, Nachwuchs
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: Sonstiges, ein- bis zweimal jährlich
Reichweite: National
Datenbank-ID: 458 / 3500
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.
Weitere Aufwendungen: Urkunde/Emblem

Centro Tedesco di Studi Venezian Palazzo Barbarigo della Terrazza
S. Polo 2765/a Calle Corner
30125 Venezia
TEL.: (0039) 04 15 20 63 55
FAX: (0039) 04 15 20 67 80
info [ät] dszv.it
www.dszv.it
Beschreibung
Das Deutsche Studienzentrum in Venedig (Centro Tedesco di Studi Veneziani) widmet sich als interdisziplinär arbeitendes Institut vornehmlich der Erforschung der Geschichte und Kultur Venedigs und des venezianischen Imperiums. Seine über 10.000 Bände umfassende Bibliothek enthält die wichtigsten Publikationen zu entsprechenden Themen. Neben der Organisation von Vorträgen, internationalen Kongressen und anderen kulturellen Veranstaltungen gibt das Studienzentrum die Buchreihen “Venetiana” und “Ricerche” heraus und fördert wissenschaftliche Projekte in den Fächern Byzantinistik, Geschichte, Judaistik, Kunst- und Architekturgeschichte, Literatur- und Musikwissenschaft, Medizin-, Rechts- und Wirtschaftsgeschichte. Auch künstlerische Projekte mit Bezug zu Venedig werden unterstützt.
 
Die Förderung ist für Kulturschaffende gedacht, die den Austausch mit Stipendiaten aus den wissenschaftlichen Fachbereichen als Möglichkeit zur Weiterentwicklung sehen.
Von den insgesamt sieben Studios des Deutschen Studienzentrums in Venedig steht jeweils eines für Architekten, Künstler, Literaten oder Komponisten zur Verfügung, Ateliers sind allerdings nicht vorhanden.
Stipendium
Dauer der Förderung: 2 Monat(e)
Monatlicher Betrag: 1.500 EUR
Die Unterbringung von Partnern und minderjährigen Kindern ist wegen der beengten Verhältnisse nicht möglich.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:deutsch

Bewerbungsunterlagen:
Weitere Details zu Bewerbungsmodalitäten, einzureichenden Arbeitsproben bzw. Unterlagen und Formulare zum Download:
http://www.villamassimo.de/de/info/downloads/index.html

Teilnahmebedingungen:
Die Bewerbung ist an die für Kunstförderung zuständige Behörde des Bundeslandes zu richten, in dem der/die Bewerber/in seinen/ihren ersten Wohnsitz hat (eine entsprechende Adressliste findet sich auf der Website des BKM).
Es werden vorrangig Bewerbungen jüngerer Künstler berücksichtigt. Die Bewerber sollten deutsche Staatsangehörige sein oder zum Zeitpunkt der Bewerbung seit mindestens 2 Jahren den ersten Wohnsitz und ihren Schaffensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Sie sollten bei Antritt ihres Aufenthalts in Italien über Grundkenntnisse der italienischen Sprache verfügen und einem längeren Aufenthalt im südlichen Klima gesundheitlich gewachsen sein (dafür ist ein ärztliches Attest nach zu weisen).
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Stifter und Fachjury gemischt

Zusammensetzung:
Die für die Kunstförderung zuständigen Behörden der Länder entscheiden, ob und wie sie ein Vorauswahlverfahren durchführen, bevor sie die Unterlagen der Bewerber bei der Kulturstiftung der Länder einreichen. Die Anzahl der Vorschläge in der Sparte Bildende Kunst ist auf 43 begrenzt.
Die Mitglieder der Jury werden vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) in Absprache mit der Kulturstiftung der Länder (KSL) auf 5 Jahre berufen. Vorschlagsberechtigt sind die Länder, die Kulturstiftung der Länder und der BKM. Das Gremium besteht aus insgesamt 15 Mitgliedern, davon fünf in der Sparte Bildende Kunst, vier in der Sparte Architektur (siehe Jurymitglieder) sowie drei in den Sektionen Literatur und Musik.
Die von den Ländern aufgrund ihrer Bewerbung vorgeschlagenen Kandidaten werden zunächst in den einzelnen Sparten beraten. An diesen Sektionssitzungen nehmen jeweils zwei Vertreter der Länder, der Kulturstiftung der Länder und des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie die Direktion des Deutschen Studienzentrums ohne Stimmrecht teil.
Über die letztendliche Vergabe der Studienplätze entscheiden die Vorsitzenden der Jury-Sektionen und die Direktion des Deutschen Studienzentrums gemeinsam. Auch an diesen Sitzungen nehmen je zwei Vertreter der Länder, der Kulturstiftung der Länder und des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien ohne Stimmrecht teil.

Mitglieder:
2007: Prof. Dr. Thomas Herzog, Prof. Karla Kowalski, Prof. Peter Latz, Prof. Gesine Weinmiller | 2006: Prof. Dr. Thomas Herzog, Prof. Karla Kowalski, Prof. Peter Latz, Prof. Gesine Weinmiller 

Geförderte/Geehrte
  • Britta Fritze

Finanzierung
Träger/Stifter:
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Weitere Beteiligte
Veranstalter: Deutsches Studienzentrum Venedig e.V.
Veranstalter: Kulturstiftung der Länder (KSL)
Spartenzuordnung
Architektur/Denkmalpflege > Architektur allgemein Hauptsparte 
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