Erste << >> Letzte Fördermaßnahme 42 von 215  | Architektur allgemein

Bruno-Taut-Preis

Gründungsjahr: 2001, Ort der Verleihung: Berlin

Die Auszeichnung ruht oder wurde eingestellt
Fördermaßnahme: Auslandsstipendium, 4 Vergaben
Zielgruppe: Studierende
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: jährlich
Reichweite: National
Datenbank-ID: 2820 / 4235
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.
Weitere Aufwendungen: Werkveröffentlichung
Eine Broschüre dokumentiert jährlich die ausgezeichneten Arbeiten und die Preisverleihung.

Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Referat K25
Graurheindorfer Str. 198
53117 Bonn
TEL.: (01888) 681 49 09
FAX: (01888) 681 38 96
K25 [ät] bkm.bmi.bund.de
www.kulturstaatsminister.de
Beschreibung
Die Auszeichnung für den Architektennachwuchs war Teil der "Initiative Architektur und Baukultur" des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Durch den Preis, dessen Bezeichnung an Bruno und Max Taut erinnert, sollte der begabte Architektennachwuchs unterstützt und der internationale Austausch in diesem Bereich gefördert werden, da die Stipendien an Auslandsaufenthalte gebunden sind. Außerdem war der Taut-Preis ein Anreiz für die Hochschulen, sich in der Konkurrenz um die beste Diplomarbeit miteinander zu messen.
Die Anzahl der Preise stieg von anfangs zwei auf drei im Jahr 2002, seit dem Jahr 2003 wurden bis 2007 vier Auszeichnungen vergeben.
Bewertet wurden die jahrgangsbesten Architektur-Diplomarbeiten an deutschen Hochschulen.
Das Preisgeld ermöglichte ein Postgraduiertenstudium oder einen Auslandsaufenthalt in einem international renommierten Architekturbüro. Die Stipendiaten wurden vom Deutschen Akademischen Auslandsdienst (DAAD) betreut.
Stipendium
Dauer der Förderung: maximal 1 Jahr
Monatlicher Betrag: 2.050 EUR
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Möglich im Rahmen eines Wettbewerbes 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:k.A.



Teilnahmebedingungen:
Um den Taut-Preis können sich Absolventen eines Architekturstudiums nicht selbst bewerben, sondern müssen vorgeschlagen werden. Jede deutsche Architekturfakultät ist berechtigt, die ihrer Meinung nach beste Diplomarbeit einzureichen.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury


Finanzierung
Träger/Stifter:
Bundesarchitektenkammer (BAK)
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Weitere Beteiligte
Ergänzende/ideelle Partner: Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Spartenzuordnung
Architektur/Denkmalpflege > Architektur allgemein Hauptsparte 
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