Erste << >> Letzte Fördermaßnahme 95 von 145  | Kulturelle Bildung

Jugend-Kultur-Preis des Landes Sachsen-Anhalt

Gründungsjahr: 1996, Ort der Verleihung: Magdeburg, Gesamtdotierung: 8.000 EUR

Fördermaßnahme: Förderpreis
Zielgruppe: Nachwuchs, Studierende
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: jährlich
Reichweite: Landesweit, Sachsen-Anhalt
Datenbank-ID: 20068 / 20107
Dotierung:
8.000 EUR
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.
Weitere Aufwendungen: Urkunde/Emblem, Öffentl. Veranstaltung
Vorgesehen sind folgende Dotierungen: - ein erster Preis: 3000 Euro, - ein zweiter Preis: 2000 Euro, - ein dritter Preis: 1500 Euro, - zwei Förderpreise: je 500 Euro, - ein Sonderpreis: 500 Eur

Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Ingrid Lachmund
Turmschanzenstr. 32
39114 Magdeburg
TEL.: (0391) 567 77 77
FAX: (0391) 567 37 75
ingrid.lachmund [ät] mk.sachsen-anhalt.de
www.mk.sachsen-anhalt.de
Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt
Abt. 5
Dr. Brigitte Deckstein
Turmschanzenstr. 32
39114 Magdeburg
TEL.: 0391/567 7676
FAX: 0391/ 567 3855
Dagmar.Kies [ät] mk.sachsen-anhalt.de
Beschreibung
Mit dem Preis sollen "herausragende kulturelle Leistungen und künstlerische Werke von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Sachsen-Anhalt" gewürdigt werden. Maßgeblich für die Zuerkennung des Preises ist die künstlerische Qualität der eingereichten Beiträge sowie Talent und Engagement der Urheber oder Interpreten. Ein jährliches Motto wird vom Kultusministerium vorgegeben (z.B. 2007: "traditionell weltoffen").
 
Kulturelle und künstlerische Initiativen und Aktivitäten im- Sinne der jährlichen Ausschreibung können von selbst organisierten. Gruppen, Ensembles, Vereinen, Verbänden oder Schulen sowie von Einzelpersonen ausgehen. Die Beiträge zum Wettbewerb können spartenspezifisch (z.B. Musik, Literatur, Fotografie, Computerdesign, journalistische und historisch-recherchierende Arbeiten und deren Dokumentation usw.) oder spartenübergreifend angelegt sein. Behinderte Kinder und Jugendliche werden ausdrücklich zur Teilnahme aufgefordert.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich im Rahmen eines Wettbewerbes 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:deutsch

Bewerbungsunterlagen:
Die zum Wettbewerb eingereichten Beiträge sollten nicht älter als ein Jahr sein. Ausgeschlossen sind wissenschaftliche Arbeiten, wie beispielsweise Seminar-, Vordiplom- und Diplomarbeiten.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury

Zusammensetzung:
Dr. Brigitte Deckstein, Abt. 5, Tel.: 0391/567 7676 (wie bei den Literaturpreisen)
Über die Vergabe des Jugend-Kultur-Preises entscheidet das Kultusministerium. Für die Haupt- und Förderpreise wird es von einer Jury aus fünf Sachverständigen beraten, die vom Kultusminister berufen werden. Die Berufung erfolgt für die Dauer von drei Jahren. In der Jury ist das Kultusministerium ohne Stimmrecht ebenfalls vertreten.
Für den Sonderpreis schlägt eine Jugendjury dem Kultusminister eine Preisträgerin oder einen Preisträger vor. Die Jugendjury besteht aus drei Mitgliedern, die von der Jury aus zwei Jugendkulturpreisträgern des Vorjahres sowie einer oder einem Teilnehmer/in des Freiwilligen Sozialen Jahres Kultur des Vorjahres jährlich neu gebildet wird.

Finanzierung
Träger/Stifter:
Kultusministerium Sachsen-Anhalt

Spartenzuordnung
Weitere (u.a. Politische Kultur) > Kinder- und Jugendkultur Hauptsparte 
Allgemein/Spartenübergreifend > verschiedene Sparten ---------- 
Allgemein/Spartenübergreifend > Kulturelle Bildung ---------- 
Bild

Bekenntnisse im Sommer-Interview, Juli 2019: Laura Karasek's früher Traum von einem Literaturpreis mehr


Bild

Dr. Rafał Dutkiewicz (Stadtpräsident von Breslau/Wrocław) wurde in Berlin der Deutsche Nationalpreis verliehen mehr


Bild

Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters (BKM) zum Sonderpreis "Kultur öffnet Welten" mehr


Bild

1852 wurde in Berlin der Schinkel-Wettbewerb ins Leben gerufen mehr


Bild

Wie kommt man ins Handbuch der Kulturpreise? mehr