Erste << >> Letzte Fördermaßnahme 4 von 6  | Kulturvermittlung

KULTURLICHTER – Deutscher Preis für kulturelle Bildung

Gründungsjahr: 2020, Ort der Verleihung: wechselnd, Gesamtdotierung: 40.000 EUR

Fördermaßnahme: Projektförderung, 3 Vergaben
Zielgruppe: Professionelle, Nachwuchs, Amateure
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: jährlich
Reichweite: National
Datenbank-ID: 20362 / 20641
Dotierung:
40.000 EUR
   
Verleihung: Termin:  voraussichtlich am 21.1.21
Weitere Aufwendungen: Urkunde/Emblem, Werkveröffentlichung, Öffentl. Veranstaltung

Kulturstiftung der Länder – Stiftung des bürgerlichen Rechts
Stabsstelle Kulturelle Bildung
Ina von Kunowski
Lützowplatz 9
10785 Berlin
TEL.: 030/8936350
FAX: 030/89363526
kontakt [ät] kulturlichter-preis.de
PREIS-WEBSEITE: kulturlichter-preis.de ...
Beschreibung
Bund und Länder wollen mit einem neuen Preis für digitale kulturelle Bildung Projekte und Projektideen fördern, die digitale Instrumente in der kulturellen Bildung und der Kulturvermittlung innovativ einsetzen und damit kulturelle Teilhabe unterstützen. Die Projekte oder Konzepte sollen der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts dienen, übertragbar und für andere Kultureinrichtungen nutzbar sein, und den Wissenstransfer und die Vernetzung von Kultur- und Bildungseinrichtungen fördern.
Im Rahmen des Wettbewerbs werden drei Auszeichnungen vergeben: der Preis des Bundes zeichnet ein Projekt aus, das bundesweit adaptiert werden kann. Der Preis der Länder würdigt ein Projekt, das regional oder interregional übertragen werden kann. Diese beiden Auszeichnungen sind mit jeweils 20.000 Euro dotiert. Hinzu kommt ein undotierter Publikumspreis.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich im Rahmen eines Wettbewerbes 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:deutsch

Bewerbungsunterlagen:
Detaillierte Teilnahmebedingungen und Angaben zu den benötigten Dokumenten für die Bewerbung sind auf der Webseite www.kulturlichter-preis.de zu finden.

Teilnahmebedingungen:
Die Entscheidung fällt die Jury anhand von sieben Kriterien. Entscheidend sind vor allem die Nutzung innovativer Methoden der Vermittlung und der Einsatz neuer Technologien – wie zum Beispiel künstliche Intelligenz – sowie die Reflexion der eigenen Vorannahmen und die Funktionalität der eingesetzten Mittel. Zudem sollen die Projekte ihre Konzepte und Instrumente anderen Einrichtungen und Akteuren aktiv zur Verfügung stellen und damit zu ihrer Verbreitung beitragen.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Stifter und Fachjury gemischt

Zusammensetzung:
Eine Jury, die von der Kulturstaatsministerin und der Kulturstiftung der Länder berufen wird, trifft die fachliche Auswahl für den Preis des Bundes und den Preis der Länder. Die Jury benennt auch die Nominierten für die Wahl des Publikumspreises.

Finanzierung
Träger/Stifter:
Kulturstiftung der Länder
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

Spartenzuordnung
Allgemein/Spartenübergreifend > Kulturelle Bildung Hauptsparte 
Weitere (u.a. Politische Kultur) > Kinder- und Jugendkultur ---------- 
Allgemein/Spartenübergreifend > Kulturvermittlung ---------- 
Design/Gestaltung > Kommunikationsdesign ---------- 
Medien/Publizistik > Online-Journalismus ---------- 
Medien/Publizistik > Digital Media/Multimedia ---------- 
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