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Stipendien der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen

Gründungsjahr: 1993, Ort der Verleihung: Dresden

Stipendien der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen - Aufenthaltsstipendien "Auswärtsspiel"
Fördermaßnahme: Auslandsstipendium
Zielgruppe: Professionelle, Nachwuchs
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: halbjährlich
Reichweite: Landesweit
Datenbank-ID: 1909 / 4051
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.

Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
Johannes Schiel
Karl-Liebknecht-Str. 56
01109 Dresden
TEL.: (0351) 884 80 16
FAX: (0351) 88 48 24
Johannes.Schiel [ät] kss.smwk.sachsen.de
www.kulturstiftung.sachsen.de
Beschreibung
Die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen fördert Vorhaben im Bereich der Musik, der Literatur, des Films, der darstellenden und bildenden Künste und ihrer Einrichtungen sowie der kulturellen Breitenarbeit freier Träger mit dem Ziel, bestehende Strukturen zu erhalten und neue Strukturen zu ermöglichen. Gefördert wird auch der kulturelle Austausch sowie der künstlerische Nachwuchs. In begründeten Ausnahmefällen können auch Maßnahmen zur Pflege und Erhaltung von Kulturwerten und -einrichtungen gefördert werden.
Stipendium
Dauer der Förderung: 3 bis 6 Monate
Monatlicher Betrag: 700 EUR
Eine Unterkunft wird gestellt.
Die Aufenthaltsstipendien in Polen, Ungarn oder der Slowakei beinhalten die kostenlose Nutzung einer Unterkunft für den Förderzeitraum und die einmaligen Reisekosten für die Hin- und Rückfahrt.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Nicht möglich 


Teilnahmebedingungen:
Für Stipendien können sich freiberufliche Künstlerinnen und Künstler mit Schaffensmittelpunkt Sachsen bewerben. Die Bewerbung sollte ein konkretes Arbeitsvorhaben enthalten, welches auch spartenübergreifend angelegt sein kann und in Zusammenarbeit mit Künstlerinnen und Künstlern anderer Sparten entwickelt werden kann. Die Jury behält sich vor, die Dauer des Stipendiums individuell festzulegen.
Zuwendungsvoraussetzung ist ein schriftlicher Projektantrag. Das Projekt muss entweder im Freistaat Sachsen realisiert werden oder durch sächsische Künstlerinnen und Künstler in angemessener Weise repräsentiert werden. Eine Zuwendung erfolgt grundsätzlich nur, wenn noch nicht mit der Durchführung des Projekts begonnen wurde.
Die Ausschreibungs- und Antragsunterlagen sind in der Geschäftsstelle zu beziehen.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Vertreter der Stifter / Vergabeinstitutionen


Finanzierung
Träger/Stifter:
Kulturstiftung des Freistaates Sachsen

Spartenzuordnung
Allgemein/Spartenübergreifend > ohne Spartenschwerpunkt Hauptsparte 
Bildende Kunst > Bildende Kunst allgemein ---------- 
Darstellende Kunst > Darstellende Kunst allgemein ---------- 
Literatur > Literatur allgemein ---------- 
Musik > Musik allgemein ---------- 
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