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Stipendien und Projektförderung im Rahmen des Künstlerinnenprogramms der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Gründungsjahr: 1992, Ort der Verleihung: Berlin

Fördermaßnahme: Stipendium
Zielgruppe: Professionelle, Nachwuchs, Initiativen
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: jährlich,
Reichweite: Landesweit
Datenbank-ID: 1120 / 2289
Dotierung:
306.775 EUR
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.
Weitere Aufwendungen: Werkveröffentlichung

Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur - Kunst- und Künstler/-innen-Förderung (IV E 41)
Karin Hofmann
Brunnenstraße 188-190
10119 Berlin
TEL.: (030) 90 22 84 41
FAX: (030) 90 22 84 57
Karin.hoffmann [ät] senwfk.verwalt-berlin.de
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur - Kunst- und Künstler/-innen-Förderung (IV E 41)
Karin Hofmann
Brunnenstraße 188-190
10119 Berlin
TEL.: (030) 90 22 84 41
FAX: (030) 90 22 84 57
Karin.hoffmann [ät] senwfk.verwalt-berlin.de
Beschreibung
1989 wurde ein Bereich zur spezifischen Förderung von Künstlerinnen als Querschnittsaufgabe eingerichtet. Vorrangiges Ziel war es, ein Förderkonzept mit entsprechendem Maßnahmekatalog zu erarbeiten, das an der nach wie vor bestehenden Unterrepräsentanz von Künstlerinnen in weiten Teilen des öffentlichen kulturellen Lebens ansetzen sollte. Im Mai 1992 setzte der Senat von Berlin mit der Verabschiedung das Berliner Künstlerinnenprogramm ein deutliches frauenkulturpolitisches Zeichen. Es wurden verstärkt finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Durch das Künstlerinnenprogramm wurde der Anteil an geförderten Künstlerinnen in Berlin insgesamt gesteigert und gleichzeitig eine größere Öffentlichkeit für die Werke von Künstlerinnen hergestellt. Gegenüber einer relativ breit angelegten Förderpalette in der Vergangenheit wird seit 1998 mit flexibel gehandhabten Schwerpunktsetzungen der spezifischen Problematik für Künstlerinnen in den einzelnen Kunstsparten Rechnung getragen und damit zielgerichteter und effizienter Defiziten entgegengewirkt. Professionell arbeitende Künstlerinnen werden vor allem in solchen Bereichen gefördert, in denen sie nach wie vor unterrepräsentiert sind. Wesentliche Maßnahmen sind die Vergabe von Stipendien und Projektmitteln an Berliner Einzelkünstlerinnen, Gruppen, Initiativen und Vereine.
SCHWERPUNKTE 1999:
Förderung von überregional ausstrahlenden Frauenkulturinitiativen und Veranstaltungen
-Förderung im Bereich Musik: Kompositionsstipendien für die Musikakademie Rheinsberg; Förderung des Musikerinnenfestivals "Wie es Ihr gefällt";
-Förderung im Bereich Film: Vergabe von Arbeitsstipendien an Film- und Videomacherinnen; Vergabe von Projektzuschüssen für Recherche, Vertrieb o.ä. im Zusammenhang mit einer Filmproduktion; Förderung von Abspiel und Veranstaltungen
-Förderung im Bereich Bildhauerei/Objektkunst/Installation: Vergabe von sechs Stipendien á 2.500 DM für acht Monate, parallel drei Monate kostenloser Aufenthalt in den Bildhauerwerkstätten des Berufsverbandes Bildender Künstlerinnen.
 
1989 wurde ein Bereich zur spezifischen Förderung von Künstlerinnen als Querschnittsaufgabe eingerichtet. Vorrangiges Ziel war es, ein Förderkonzept mit entsprechendem Maßnahmekatalog zu erarbeiten, das an der nach wie vor bestehenden Unterrepräsentanz von Künstlerinnen in weiten Teilen des öffentlichen kulturellen Lebens ansetzen sollte. Im Mai 1992 setzte der Senat von Berlin mit der Verabschiedung das Berliner Künstlerinnenprogramm ein deutliches frauenkulturpolitisches Zeichen. Es wurden verstärkt finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Durch das Künstlerinnenprogramm wurde der Anteil an geförderten Künstlerinnen in Berlin insgesamt gesteigert und gleichzeitig eine größere Öffentlichkeit für die Werke von Künstlerinnen hergestellt. Gegenüber einer relativ breit angelegten Förderpalette in der Vergangenheit wird seit 1998 mit flexibel gehandhabten Schwerpunktsetzungen der spezifischen Problematik für Künstlerinnen in den einzelnen Kunstsparten Rechnung getragen und damit zielgerichteter und effizienter Defiziten entgegengewirkt. Professionell arbeitende Künstlerinnen werden vor allem in solchen Bereichen gefördert, in denen sie nach wie vor unterrepräsentiert sind. Wesentliche Maßnahmen sind die Vergabe von Stipendien und Projektmitteln an Berliner Einzelkünstlerinnen, Gruppen, Initiativen und Vereine.
SCHWERPUNKTE 1999:
Förderung von überregional ausstrahlenden Frauenkulturinitiativen und Veranstaltungen
-Förderung im Bereich Musik: Kompositionsstipendien für die Musikakademie Rheinsberg; Förderung des Musikerinnenfestivals "Wie es Ihr gefällt";
-Förderung im Bereich Film: Vergabe von Arbeitsstipendien an Film- und Videomacherinnen; Vergabe von Projektzuschüssen für Recherche, Vertrieb o.ä. im Zusammenhang mit einer Filmproduktion; Förderung von Abspiel und Veranstaltungen
-Förderung im Bereich Bildhauerei/Objektkunst/Installation: Vergabe von sechs Stipendien á 2.500 DM für acht Monate, parallel drei Monate kostenloser Aufenthalt in den Bildhauerwerkstätten des Berufsverbandes Bildender Künstlerinnen.
Stipendium
Dauer der Förderung: 6 Monat(e)
Monatlicher Betrag: 3.000 EUR
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:deutsch



Teilnahmebedingungen:
Jeweils am Ende des Jahres werden Förderschwerpunkte mit den entsprechenden Ausschreibungsterminen für das folgende Jahr festgelegt. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz Berlin; nicht antragsberechtigt sind in der Regel Meisterschülerinnen und Studentinnen. Üblicherweise reichen die Antragstellerinnen zusammen mit einem schriftlichen Antrag eine ausführliche Projektbeschreibung, die den künstlerischen Rahmen und die Ziele erkennen lässt, einen Kostenplan und ggf. Kostenvoranschläge ein. Interessentinnen melden sich bitte telefonisch jeweils Anfang Dezember telefonisch bezüglich der Förderschwerpunkte, Termine sowie Antragsunterlagen. Die Ausschreibungen werden über die gängigen Medien bekannt gegeben.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury

Zusammensetzung:
Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur beruft entsprechend der Schwerpunktsetzungen Fachjurys, die Förderempfehlungen aussprechen.

Finanzierung
Träger/Stifter:
Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Spartenzuordnung
Allgemein/Spartenübergreifend > ohne Spartenschwerpunkt ---------- 
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