LEOPOLD - Medienpreis "Gute Musik für Kinder" des Verbandes deutscher Musikschulen
Gründungsjahr: 1996, Ort der Verleihung: Köln
LEOPOLD interaktiv - Sonderpreis für Musikapps und Online-Formate
Um im schwer zu überschauenden Angebot von Büchern, Kassetten und CDs Eltern und Kindern die Auswahl guter und für Kinder geeigneter Tonträger zu erleichtern, die Produzenten zur Qualität zu ermuntern und insgesamt auf die Bedeutung wertvoller akustischer Medien für die Entwicklung von Kindern hinzuweisen, hat der Verband deutscher Musikschulen mit Unterstützung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend den Medienpreis LEOPOLD ins Leben gerufen.
1997 prämierte der VdM erstmals Tonträger-Produktionen für Kinder aus allen Bereichen der vielfältigen Musikszene (auch in Verbindung mit Büchern und Noten), die sich durch Phantasie und besondere künstlerische Qualität in technisch adäquater Form auszeichnen.
Neben dem Hauptpreis werden als Sonderpreise der POLDI von einer Kinderjury für ihren Favoriten aus dem Kreis der nominierten Produktionen sowie der LEOPOLD interaktiv für Musikapps und Online-Formate vergeben, die Kindern kreativ-gestalterische Zugänge zum gemeinsamen Musizieren eröffnen.
Weitere Partner des VdM bei diesem Medienpreis sind das Kulturradio WDR 3 und die Initiative Hören.
Bewerbung: Erforderlich im Rahmen eines Wettbewerbes
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungsgebühr: 40 EUR |
Bewerbungssprache:deutsch
Bewerbungsunterlagen:
Einzureichen sind bei Musikapps und Online-Formaten der Link zum Internetportal / der für die Jury kostenfreie PC-fähige Zugang zum Programm bzw. zur App, dazu der für jede Produktion vollständig ausgefüllte Anmeldebogen
Teilnahmebedingungen:
Am Wettbewerb teilnehmen können musikbezogene, deutschsprachige Online-Formate wie z.B. Internetportale für Kinder, einzelne Seiten oder Teilbereiche innerhalb entsprechender Webseiten und Musikapps, die sich u.a. für das gemeinsame Musizieren, kreatives Gestalten in Form von Kompositionen, Klangexperimente in Gruppen eignen.
Nicht zum Wettbewerbsportfolio gehören rein didaktische und Unterrichtsmaterialien oder ausgesprochene (Selbst-)Lernmedien und -programme