Kulturpreis der Bayerischen Landesstiftung
Gründungsjahr: 1980, Ort der Verleihung: München, Gesamtdotierung: 30.000 EUR
Fördermaßnahme: |
Hauptpreis, 2 Vergaben |
Zielgruppe: |
keine Angabe |
Altersbeschränkung: |
keine |
Vergabe: |
jährlich |
Reichweite: |
Landesweit |
Datenbank-ID: |
1045 / 317 |
Dotierung: | 30.000 EUR |
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Verleihung: |
Termin: noch nicht bekannt. Weitere Aufwendungen: Urkunde/Emblem, Öffentl. Veranstaltung
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Bayerische Landesstiftung
Alter Hof 2
80331 München
TEL.: (089) 232 41 66
FAX: (089) 23 24 16 80
landesstiftung [ät] bls.bayern.de
www.landesstiftung.bayern.de
Beschreibung
Leistungen auf kulturellem Gebiet umfassen insbesondere künstlerische und wissenschaftliche Leistungen, Arbeiten auf den Gebieten der Jugendpflege und Erwachsenenbildung, der Heimat-, Brauchtums- und Denkmalpflege sowie Arbeiten zur Erhaltung und Verbesserung der Umwelt. Künstlerische Leistungen (auf den Gebieten der Musik, Literatur, Bildenden Kunst, Architektur) sollen nur ausgezeichnet werden, wenn sie eigenschöpferische Leistungen sind, im Bereich der Musik auch, wenn es sich um solistische oder kammermusikalische Leistungen handelt. Die Bayerische Landesstiftung wurde durch Gesetz 1972 errichtet. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke auf sozialem und kulturellem Gebiet; auf letzterem kann sie durch Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, der Religion, der Völkerverständigung, der Entwicklungshilfe, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, des Heimatgedankens tätig werden (Gewährung von Zuschüssen, Darlehen, Übernahme von Bürgschaften und Garantien).
Vorschläge für die Preise können formlos mit Begründung bei der Geschäftsstelle der Bayerischen Landesstiftung eingereicht werden. Das Recht, Personen oder Gruppen für einen Preis vorzuschlagen, steht bayerischen Institutionen und jedem Bewohner Bayerns zu.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Nicht möglich
Teilnahmebedingungen:
Enger Bezug zu Bayern. Er kann durch die inhaltlichen oder räumlichen Beziehungen der erbrachten Leistung zu Bayern oder durch die Person des Auszuzeichnenden hergestellt werden.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury
Zusammensetzung:
Zur Begutachtung und Vorauswahl der eingereichten Vorschläge wird ein kulturell kompetenter Auswahlausschuß gebildet. Er besteht grundsätzlich aus fünf sachverständigen Mitgliedern, darunter ein Vertreter des zuständigen Fachressorts. Bei Bedarf können weitere Sachverständige hinzugezogen werden.
Finanzierung
Träger/Stifter:
Bayerische Landesstiftung
Spartenzuordnung
Allgemein/Spartenübergreifend > ohne Spartenschwerpunkt | Hauptsparte | |