Denkmalpflegepreis der Handwerkskammer zu Leipzig
Gründungsjahr: , Ort der Verleihung: Leipzig
Denkmalpflegepreis der Handwerkskammer zu Leipzig - Hauptpreis
Mit Auslobung und Verleihung des Denkmalpflegepreises soll die breite Öffentlichkeit auf das Anliegen und die kulturelle Notwendigkeit der Denkmalpflege aufmerksam gemacht werden, die Originalsubstanz unwiederbringlicher Baudenkmäler als Zeugnisse einer abgeschlossenen Kulturepoche so zu erhalten, dass sie in einem bestmöglichen Erhaltungszustand an die nächstfolgende Generation weitergegeben werden können.
Prämiert wird hohes handwerkliches Niveau mit denkmalpflegerischen Spitzenleistungen unter Beachtung der denkmalpflegerischen Auflagen der Denkmalschutzbehörden.
Bewerbung: keine Angabe
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:k.A.
Teilnahmebedingungen:
Vorschlagsberechtigt sind Handwerksbetriebe, Innungen, Kreishandwerkerschaften, Handwerkskammer, Förderverein für Handwerk und Denkmalpflege e. V. Schloss Trebsen, Architektenkammer und die amtliche Denkmalpflege aus dem Kammerbezirk.
Es können sich nur Handwerksbetriebe aus dem Kammerbezirk Leipzig am Wettbewerb beteiligen, wobei die Objekte auch außerhalb des Regierungsbezirkes Leipzig liegen können.
Zugelassen sind Kulturdenkmäler im Sinne des Denkmalschutz- und Denkmalpflegegesetzes, insbesondere erhaltens- und schützenswerte Gebäude, Teile von Gebäuden, Denkmale, die vor der Bewerbung zur Teilnahme fertiggestellt wurden.
Die Fertigstellung der gemeldeten Objekte darf maximal 2 Jahre zurückliegen. Jeder Betrieb kann sich nur mit einem Objekt bewerben.
Die Bewerbungsunterlagen sollen stichwortartig enthalten:
Der Zustand des Objektes vor und nach der Sanierung ist darzustellen.
Die denkmalpflegerischen Auflagen der Denkmalschutzbehörden und deren Erfüllung sind zu beschreiben und wenn möglich als Anlage (Auflage als Kopie) beizufügen, wenn sehr umfangreich gegeben ebenfalls als Übersicht.
Die eigene kreative denkmalpflegerische Umsetzung und die handwerklichen Leistungen am Denkmal sind darzustellen.
Vergrößerungsfähige Fotos einschl. Negative sind beizufügen, die den Zustand des Objektes vor und nach der baulichen Maßnahme darstellen.