Förderung von Berliner Konzert- und Oratorienchören
Gründungsjahr: , Ort der Verleihung: Berlin
Förderung von Berliner Konzert- und Oratorienchören - Institutionelle Förderung, Basisförderung und Einzelprojektförderung
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:k.A.
Bewerbungsunterlagen:
Anträge sind in 7-facher Ausfertigung einzureichen.
Teilnahmebedingungen:
Laienchöre sind antragsberechtigt, wenn sie:
- in den letzten 3 Kalenderjahren vor Antragstellung unter professioneller Leitung
- jeweils mindestens 2 anspruchsvolle chorsinfonische Konzerte auf hohem Niveau
- in den großen Konzertsälen Berlins
- unter regem Zuhörerinteresse dargeboten haben und
- in dem Kalenderjahr, für das sie die Förderung beantragen, mindestens 4 Konzerte in eigener Regie durchführen