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Kulturpreise.de : Förderpreis für Musik der Landeshauptstadt Düsseldorf
 

Erste << >> Letzte Fördermaßnahme 242 von 842  | Musik

Förderpreis für Musik der Landeshauptstadt Düsseldorf

Gründungsjahr: 1972, Ort der Verleihung: Düsseldorf, Gesamtdotierung: 8.000 EUR

Fördermaßnahme: Förderpreis, 2 Vergaben
Zielgruppe: Nachwuchs
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: jährlich
Reichweite: Lokal
Datenbank-ID: 613 / 1743
Dotierung:
4.000 EUR
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.
Weitere Aufwendungen: Urkunde/Emblem, Werkveröffentlichung, Öffentl. Veranstaltung

Landeshauptstadt Düsseldorf
Kulturamt
Albrecht
Zollhof 13
40221 Düsseldorf
TEL.: (0211) 899 61 00
FAX: (0211) 892 90 43
kulturamt [ät] stadt.duesseldorf.de
www.duesseldorf.de
Kulturamt der Landeshauptstadt Düsseldorf, Stadtverwaltung Amt 41
Frau Albrecht
Ehrenhof 3
40200 Düsseldorf
TEL.: (0211) 899 61 31
FAX: (0211) 892 90 43
kulturamtdüsseldorf [ät] compuserve.com
Beschreibung
Die Landeshauptstadt Düsseldorf möchte mit Hilfe der Förderpreise - die es auch für BILDENDE KUNST, DARSTELLENDE KUNST, LITERATUR und WISSENSCHAFTEN gibt - die Vielfalt und Lebendigkeit kultureller Angebote in der Stadt stützen, anregen und fördern. Der Förderpreis der Kategorie Musik richtet sich an Künstlerinnen, Künstler und Gruppen, insbesondere der Bereiche Komposition, Dirigieren, Gesang, Instrumentalmusik, Musikpädagogik, Dramaturgie einschließlich Rock, Pop und Jazz.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Nicht möglich 


Teilnahmebedingungen:
Voraussetzung für die Verleihung ist, dass zwischen der Künstlerin/dem Künstler bzw. der Gruppe und der Stadt Düsseldorf eine wirkliche Beziehung besteht, die durch Ausbildung, Tätigkeit, Wohnsitz oder sonstige Bindung nachgewiesen werden kann.
Die Preisträgerin soll im allgemeinen nicht älter als 40 Jahre sein/Der Preisträger soll im allgemeinen nicht älter als 35 Jahre sein.
Eine nochmalige Verleihung des Preises an dieselbe Künstlerin bzw. denselben Künstler ist zulässig, wenn zwischen den Verleihungen ein Zeitraum von mindestens fünf Jahren liegt.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Stifter und Fachjury gemischt

Zusammensetzung:
Über die Vergabe entscheiden der/die Vorsitzender/e des Kulturausschusses des Rates, sein/ihr Vertreter/in, je ein Mitglied der weiteren im Kulturausschuss vertretenen Fraktionen, der/die Kulturdezernent/in bzw. in Vertretung der/die Kulturamtsleiter/in sowie Fachpreisrichter, die weder dem Rat noch der Verwaltung der Stadt Düsseldorf angehören.

Finanzierung
Träger/Stifter:
Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf

Spartenzuordnung
Musik > Musik allgemein Hauptsparte 
Musik > Dirigat ---------- 
Musik > Jazz ---------- 
Musik > Komposition ---------- 
Musik > Rock/Pop ---------- 
Musik > Gesang ---------- 
Musik > instrumental ---------- 
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