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Kulturpreise.de : Rundfunkpreis Mitteldeutschland - Hörfunk
 

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Rundfunkpreis Mitteldeutschland - Hörfunk

Gründungsjahr: 2005, Ort der Verleihung: Halle, Gesamtdotierung: 11.000 EUR

Rundfunkpreis Mitteldeutschland - Hörfunk - Hauptpreis Kategorie Beste Moderation
Fördermaßnahme: Hauptpreis
Zielgruppe: Professionelle, mitteldeutsche Hörfunkmacher
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: jährlich
Reichweite: National
Datenbank-ID: 2224 / 5462
Dotierung:
2.500 EUR
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.
Weitere Aufwendungen: Urkunde/Emblem, Symposium
im zweiten Quartal des Jahres

Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA)
Riccardo Feigel
Reichardtstraße 9
06114 Halle
TEL.: 0345 52130
FAX: 0345 5255121
info [ät] msa-online.de
www.msa-online.de
Beschreibung
Der Preis soll hervorragende Programmbeiträge privater kommerzieller Hörfunkproduzenten aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie aus Mitteldeutschland insgesamt würdigen. Der Preis hebt das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des in den drei Ländern lizenzierten privaten kommerziellen Hörfunks bei der Berichterstattung über diese einzelnen drei Länder wie über die gesamte Region Mitteldeutschland hervor. Gleichzeitig will die Verleihung des Preises die privaten kommerziellen Hörfunkveranstalter ermutigen, hervorragenden Beiträgen kontinuierlich genügend Platz im Programm zur Verfügung zu stellen.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Möglich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:k.A.

Bewerbungsunterlagen:
Die Beiträge sind jeweils einzeln auf CD einzureichen. Folgende Angaben sind mitzuliefern: Titel, Kategorie, Genre, Länge, Kurzinhalt, Angaben zum Sender, Name der Sendung, Datum/Uhrzeit der Ausstrahlung, Angaben zum Autor, Unterschrift.

Teilnahmebedingungen:
Am Wettbewerb teilnehmen können festangestellte und freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von in den drei Ländern lizenzierten privaten kommerziellen Hörfunkveranstaltern. Die Anzahl der sich am Wettbewerb Beteiligenden ist nicht begrenzt. Auch ist die gesamte Teilnehmerzahl eines einzelnen Veranstalters nicht begrenzt.
Die Länge eines einzelnen Beitrages darf 60 Minuten nicht überschreiten.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury


Finanzierung
Träger/Stifter:
Arbeitsgemeinschaft der mitteldeutschen Landesmedienanstalten (AML)

Spartenzuordnung
Medien/Publizistik > Hörfunk Hauptsparte 
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