Stipendien der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
Gründungsjahr: 1993, Ort der Verleihung: Dresden
Stipendien der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen - Aufenthaltsstipendium "Heimspiel"
Die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen fördert Vorhaben im Bereich der Musik, der Literatur, des Films, der darstellenden und bildenden Künste und ihrer Einrichtungen sowie der kulturellen Breitenarbeit freier Träger mit dem Ziel, bestehende Strukturen zu erhalten und neue Strukturen zu ermöglichen. Gefördert wird auch der kulturelle Austausch sowie der künstlerische Nachwuchs. In begründeten Ausnahmefällen können auch Maßnahmen zur Pflege und Erhaltung von Kulturwerten und -einrichtungen gefördert werden.
Die Stipendien können in den Bereichen Darstellende und Bildende Kunst, Musik, Literatur und Film vergeben werden.
Bewerbung: Nicht möglich
Teilnahmebedingungen:
Einrichtungen in freier gemeinnütziger Trägerschaft, aber auch öffentlich-rechtliche Einrichtungen der Kommunen und Künstler sowie Künstlergruppen werden gefördert. Kein Antragsrecht haben in einer künstlerischen Ausbildung stehende Personen mit Ausnahme von Studierenden des Deutschen Literaturinstitutes Leipzig.
Für Stipendien können sich freiberufliche Künstlerinnen und Künstler mit Schaffensmittelpunkt Sachsen bewerben. Die Bewerbung sollte ein konkretes Arbeitsvorhaben enthalten, welches auch spartenübergreifend angelegt sein kann und in Zusammenarbeit mit Künstlerinnen und Künstlern anderer Sparten entwickelt werden kann. Die Jury behält sich vor, die Dauer des Stipendiums individuell festzulegen.
Zuwendungsvoraussetzung ist ein schriftlicher Projektantrag. Das Projekt muss entweder im Freistaat Sachsen realisiert werden oder durch sächsische Künstlerinnen und Künstler in angemessener Weise repräsentiert werden. Eine Zuwendung erfolgt grundsätzlich nur, wenn noch nicht mit der Durchführung des Projekts begonnen wurde.
Die Ausschreibungs- und Antragsunterlagen sind in der Geschäftsstelle zu beziehen.