Pfalzpreis für Bildende Kunst
Gründungsjahr: 1953, Ort der Verleihung: Kaiserslautern, Gesamtdotierung: 12.500 EUR
Mit dem Ziel dem kulturellen Leben Impulse zu verleihen, die kulturelle Entwicklung zu fördern und durch Leistungsanerkennung Künstler/innen in ihrem Schaffen zu unterstützen, verleiht der Bezirksverband Pfalz seit 1953 den Pfalzpreis für Bildende Kunst.
Der Preis wird alle 2 Jahre abwechselnd in den drei Sparten Malerei, Plastik sowie Graphik/Fotografie/Video/Neue Medien verliehen (z.B. 2018 für Malerei). Er wird in Form eines Hauptpreises und eines Nachwuchspreises vergeben und als Wettbewerb von der Pfalzgalerie Kaiserslautern durchgeführt, an die auch die Wettbewerbseinsendungen zu richten sind.
Technische und inhaltliche Qualität, Aktualität, Kreativität und Innovation sind ausschlaggebende Auswahlkriterien.
Für die Preisträger/innen organisiert der Bezirksverband Pfalz eine gesonderte öffentliche Ausstellung mit einem umfangreichen Katalog und erwirbt eines ihrer/seiner Werke.
Dem Bezirksverband Pfalz ist es ein besonderes Anliegen, junge Talente zu motivieren und zu fördern. Im Rahmen der Pfalzpreise werden daher ausdrücklich Schulen und Schüler/innen aufgefordert, sich mit herausragenden Beiträgen und interessanten Projekten daran zu bewerben. Neben den Geldprämien für Haupt- und Nachwuchspreis lobt der Bezirksverband Pfalz hierfür eine Anerkennungsprämie in Höhe von 500 € aus. Bewerben können sich sowohl Einzelpersonen, Schülergruppen oder Schulklassen.
Bewerbung: Möglich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch
Bewerbungsunterlagen:
Die Unterlagen stehen unter www.pfalzpreise.de zum Download bereit
Teilnahmebedingungen:
Zur Teilnahme an der Bewerbung um den Pfalzpreis für Bildende Kunst können sich Künstlerinnen und Künstler bewerben, die entweder in der Pfalz geboren sind, in der Pfalz wohnen oder durch ihr Wirken mit der Pfalz verbunden sind. Es dürfen maximal drei in den letzten drei Jahren vor dem Vorlagetermin entstandene Arbeiten eingereicht werden. Graphische und malerische Arbeiten müssen gerahmt sein und auf der Rückseite mit Namen des Bewerbers und dem Titel des Werkes versehen sein, letzteres gilt auch für Plastiken. Von nicht oder nur schwer zu transportierenden Arbeiten können Fotografien vorgelegt werden, deren Qualität eine erschöpfende Beurteilung der dargestellten Arbeiten ermöglichen.