Wohn- und Arbeitsstipendien für Bildende Kunst in der Künstlerstätte Stuhr-Heiligenrode
Gründungsjahr: 1989, Ort der Verleihung: Stuhr
Wohn- und Arbeitsstipendien für Bildende Kunst (zwei Stipendien)
Die Gemeinde Stuhr unterhält im historischen Mühlenensemble in Stuhr-Heiligenrode mit Unterstützung des Landes Niedersachsen eine Künstlerstätte mit Wohn- und Arbeitsräumen zur Förderung des künstlerischen Schaffens.
Die Künstlerstätte Stuhr-Heiligenrode soll Nachwuchskünstlerinnen und -künstlern aus Bremen und Niedersachsen aus dem Bereich Bildende Kunst dienen. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, in geeigneter Umgebung ohne große wirtschaftliche Belastung künstlerisch wirken zu können.
Am Ende des Aufenthaltes ermöglicht die Gemeinde Stuhr den Stipendiatinnen/den Stipendiaten eine Ausstellung. Sie übernimmt hierfür die Kosten für Einladungen, Präsentation und Versicherung und bezuschusst einen Katalog.
Die Gemeinde Stuhr kann auf Empfehlung des Beirates im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Werke von den Stipendiatinnen oder Stipendiaten erwerben.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch
Bewerbungsunterlagen:
Neben der formlosen Bewerbung sind ein Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang, eine Kopie der Examensbescheinigung sowie geeignetes Abbildungsmaterial insgesamt maximal 20 Exponate wie im Folgenden beschrieben einzureichen:
- Fotos, Kataloge oder
- digitales Bildmaterial Abbildungen von max. 20 Exponaten !mit einer tabellarischen Liste Titel, Entstehungsjahr, Material, Maße für das Betriebssystem Windows 7
- Darlegung des geplanten künstlerischen Vorhabens während des Stipendiums
Teilnahmebedingungen:
Förderungswürdig sind Künstlerinnen und Künstler aus Bremen und Niedersachsen, die ein tätigkeitsbezogenes Studium an einer staatlichen Kunst- bzw. Hochschule erfolgreich abgeleistet haben - der Abschluss sollte nicht länger als 5 Jahre zurückliegen - und aufgrund ihres bisherigen künstlerischen Schaffens herausragende Leistungen vorweisen können. Daneben werden auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die ohne Hochschulabschluss aufgrund ihrer besonderen Begabung und künstlerischen Entwicklung herausragende künstlerische Leistungen erbracht haben.