Aufenthaltsstipendien des Landes Brandenburg im Künstlerhaus Schloss Wiepersdorf
Gründungsjahr: 1992, Ort der Verleihung: Wiepersdorf
Aufenthaltsstipendien des Landes Brandenburg im Künstlerhaus Schloss Wiepersdorf - Sparte Bildende Kunst
Das Land Brandenburg gewährt nach Maßgabe bestimmter Leitlinien und des Haushalts Aufenthaltsstipendien an Künstlerinnen und Künstler im Künstlerhaus Schloss Wiepersdorf.
Zweck des Aufenthaltsstipendiums ist, dass die Künstlerin/der Künstler auf Schloss Wiepersdorf in einer von kreativer Arbeit geprägten Atmosphäre und frei von wirtschaftlich-materiellen Zwängen die Möglichkeit hat, sich auf das eigene künstlerische Schaffen zu konzentrieren. Mit dem Aufenthaltsstipendium ist die Förderung einer lebendigen qualifizierten Kunst und Kultur verbunden.
Nach Maßgabe der im Landeshaushalt zur Verfügung stehenden Fördermittel können innerhalb eines Kalenderjahres bis zu zehn Aufenthaltsstipendien vergeben werden; in der Regel fünf für die Sparte Literatur, drei für die Sparte Bildende Kunst und zwei für die Sparte Musik. Das Aufenthaltsstipendium wird für einen Zeitraum von bis zu vier Monaten gewährt.
Neben Brandeburg vergeben die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, das Saarland, Thüringen und die Finnish Cultural Foundation Stipendien für das Künstlerhaus Schloss Wiepersdorf, je nach ihren eigenen Modalitäten. Bewerbungen können ausschließlich über die jeweiligen Institutionen erfolgen.
Zweck des Aufenthaltsstipendiums ist, dass die Künstlerin/der Künstler auf Schloss Wiepersdorf in einer von kreativer Arbeit geprägten Atmosphäre und frei von wirtschaftlich-materiellen Zwängen die Möglichkeit hat, sich auf das eigene künstlerische Schaffen zu konzentrieren.
Mit den Stipendien wird die Möglichkeit eröffnet, Entwürfe zu realisieren, geplante Arbeiten zu beginnen oder begonnene Werke fortzusetzen oder zu beenden. Das Arbeitsvorhaben muss jeweils fristgerecht abgeschlossen werden. Die Stipendiaten/innen sind dazu angehalten, zwei Monate nach Ablauf des Stipendiums einen schriftlichen Bericht zu ihrem Aufenthalt an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur zu senden.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:k.A.
Bewerbungsunterlagen:
Für die Sparte Bildende Kunst sind als Arbeitsproben einzureichen:
- maximal zwanzig Fotos bzw. Diapositive ab 6x6 oder sonstige Bildmaterialien, deren Format nicht größer als DIN A 3 ist (keine Originale);
- Videoarbeiten von zehn bis fünfzehn Minuten
Teilnahmebedingungen:
Antragsberechtigt sind nationale und internationale Bildende Künstler/innen die sich entweder mit Veröffentlichungen oder mit Kunstprojekten oder mit Interpretationen/Auftritten ausgezeichnet haben sowie ihre künstlerische Befähigung in Arbeitsproben nachweisen können.
Bewerben können sich nur Künstler, die in den letzten zwei Jahren nicht Empfänger eines Arbeits- oder Aufenthaltsstipendiums des Landes Brandenburg waren.
Bei den internationalen Bewerbern/innen sind Deutsch-Sprachkenntnisse erwünscht.
Die Bewerbung erfolgt formlos mit Angaben zur Person sowie einer Beschreibung des geplanten Arbeitsvorhabens. Weiterhin sind die künstlerische Vita sowie Arbeitsproben dem Antrag beizufügen.
Die Bewerbungsunterlagen sind bis zu einem in der Ausschreibung festgelegten Datum (Datum des Poststempels) beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Dortustraße 36, 14467 Potsdam, einzureichen.