Perron-Kunstpreis der Stadt Frankenthal (Pfalz)
Gründungsjahr: 1981, Ort der Verleihung: Frankenthal, Gesamtdotierung: 7.500 EUR
Perron-Kunstpreis der Stadt Frankenthal (Pfalz) - Förderpreis
Als Zeichen aktiver Künstlerförderung und mit dem Willen, dem kulturellen Leben Impulse zu geben, vergibt die Stadt Frankenthal (Pfalz) seit 1981 in Abständen von zwei bzw. drei Jahren den Perron-Kunstpreis und zwar im Wechsel für Graphik, Malerei, Plastik und Porzellan. Der Perron-Kunstpreis 2013 wird in der Sparte Malerei ausgeschrieben.
Namensgeber des Preises ist eine alteingesessene Frankenthaler Familie Perron, aus der eine Reihe bedeutender Persönlichkeiten hervorgegangen ist. Die künstlerische Linie der Familie ist mit weit über Frankenthal hinaus bekannten Namen verbunden, darunter z. B. Philipp Perron (1840 –1907), königlicher Professor und Hofbildhauer von König Ludwig II. von Bayern, in dessen Werkstätten Arbeiten für die Königsschlösser Herrenchiemsee, Neuschwanstein und Linderhof entstanden, der Sänger Carl Perron (1858 –1928), der bei seinen Auftritten, u. a. anlässlich der Festspiele in Bayreuth 1896 und 1897, stürmisch gefeiert wurde, sowie der Maler und Bildhauer Walther Perron (1895 –1970), dessen Werke in Kirchen, Schulen und öffentlichen Gebäude im In- und Ausland zu sehen sind.
Dieser Preis ist gestaffelt:
Perron-Kunstpreis der Stadt Frankenthal (Pfalz) - FörderpreisPerron-Kunstpreis der Stadt Frankenthal (Pfalz)
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch
Bewerbungsunterlagen:
Für nähere Informationen zu den Bewerbungsunterlagen siehe: www.frankenthal.de/index.php?node=1535
Teilnahmebedingungen:
Um den Kunstpreis können sich alle Künstlerinnen/Künstler bewerben, die in Frankenthal geboren wurden, in Frankenthal leben oder der Stadt oder in ihrem Schaffen mit der Geschichte und Kultur des pfälzischen sowie des kurpfälzischen Raumes verbunden sind. Die eingereichten Werke müssen das Ergebnis eigenständiger Ausdrucksform sein. Notwendige handwerkliche Hilfestellung durch Dritte ist zulässig. Die Werke dürfen nicht älter als drei Jahre und noch nicht bei anderen Wettbewerben prämiert sein. Für jedes Werk muss der Verkaufspreis angegeben sein. Die Stadt Frankenthal behält sich das Recht vor, die prämierten Werke anzukaufen.