Cité Internationale des Arts, Paris-Stipendium
Gründungsjahr: 1964, Ort der Verleihung: Paris
Stipendium für bildende Künstler an der Cité Internationale des Arts Paris
Fördermaßnahme: |
Auslandsstipendium |
Zielgruppe: |
Professionelle, Nachwuchs |
Altersbeschränkung: |
keine |
Vergabe: |
jährlich |
Reichweite: |
National |
Datenbank-ID: |
386 / 3465 |
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Verleihung: |
Termin: noch nicht bekannt.
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Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Referat K 24
Annegret Blaut
Graurheindorfer Str. 198
53117 Bonn
TEL.: 022899 681 13586
FAX: 022899 681 5 13586
annegret.blaut [ät] bkm.bmi.bund.de
www.kulturstaatsminister.de
Beschreibung
Die Cité Internationale des Arts (C.I.A.) in Paris bietet in 300 Studios Künstlerinnen und Künstlern aus aller Welt die Möglichkeit, zu wohnen und zu arbeiten, sich mit Kollegen aus verschiedenen Ländern auszutauschen und die eigene künstlerische Entwicklung durch verschiedenste Erfahrungen zu bereichern. Die Bundesrepublik Deutschland hat in der C.I.A. drei Belegungsrechte erworben und schreibt entsprechende Stipendien aus. Die Finanzierung der Aufenthalte übernimmt jeweils das Bundesland, das die von der Jury bestimmten Studiengäste vorgeschlagen hat.
Auch die für Kunstförderung zuständigen Behörden der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Berlin sowie die Kunstakademie Düsseldorf halten Belegungsrechte für die Cité Internationale des Arts.
Ein Barstipendium wird von der für Kunstförderung zuständigen Behörde des Landes gezahlt, bei dem die Bewerung eingereicht wurde.
Die Annahme des Stipendiums, für das sich Interessenten jeweils im Vorjahr bewerben müssen, verpflichtet zur Anwesenheit in der Cité Internationale des Arts Paris bzw. in Frankreich. Die Studiengäste können an den von der Cité veranstalteten Gemeinschaftsausstellungen teilnehmen und haben auch die Möglichkeit, Einzel- und Gruppenausstellungen zu veranstalten, deren Kosten sie aber selbst übernehmen müssen.
Stipendium
Dauer der Förderung:
6 Monat(e)
Monatlicher Betrag:
1.500 EUR
Eine Unterkunft wird gestellt.
Der Aufenthalt ist jeweils vom 1. Mai bis 31. Oktober und vom 1. November bis 30. April möglich. Sind auch Ehepartner und Kinder in den vergleichsweise kleinen Studios untergebracht, werden dafür Zuschläge erhoben.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch
Bewerbungsunterlagen:
Genauere Informationen zu den einzureichenden Unterlagen:
www.kulturstaatsminister.de
Teilnahmebedingungen:
Die Bewerbungen sind jeweils an die für die Kunstförderung zuständige Behörde des Bundeslandes zu richten, in dem die Interessenten ihren ersten Wohnsitz haben eine entsprechende Adressliste findet sich auf der Website des BKM.
Gefördert werden vornehmlich jüngere Künstlerinnen und Künstler, die allerdings ihre künstlerische Ausbildung abgeschlossen haben sollten und bereits öffentliche Anerkennung erfahren haben müssen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Stipendiaten bei Antritt ihres Aufenthalts in Frankreich über ausreichende Kenntnisse der Landessprache verfügen. Die Bewerber müssen deutsche Staatsangehörige sein mit Hauptwohnsitz und Schaffensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland oder ihren Schaffensmittelpunkt und den ersten Wohnsitz zum Zeitpunkt der Bewerbung seit mindestens 5 Jahren in Deutschland haben.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury
Zusammensetzung:
Die für die Kunstförderung zuständigen Behörden der Länder entscheiden, ob und wie sie ein Vorauswahlverfahren durchführen, bevor sie die Unterlagen der Bewerber bei der Kulturstiftung der Länder einreichen. Die Anzahl der Vorschläge in der Sparte Bildende Kunst ist auf 43 begrenzt.
Die Mitglieder der Jury werden von der/dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) in Absprache mit der Kulturstiftung der Länder (KSL) auf 3 Jahre berufen. Vorschlagsberechtigt sind die Länder, die Kulturstiftung der Länder und die/der BKM. Das Gremium besteht aus insgesamt 14 Mitgliedern, davon fünf in der Sparte Bildende Kunst sowie drei in den Sparten Architektur, Literatur und Musik (siehe Jurymitglieder).
Die von den Ländern aufgrund ihrer Bewerbung vorgeschlagenen Kandidaten werden zunächst in den einzelnen Sparten beraten. An diesen Sektionssitzungen nehmen jeweils zwei Vertreter der Länder, der Kulturstiftung der Länder und des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien ohne Stimmrecht teil.
Über die letztendliche Vergabe der Studienplätze entscheiden die Vorsitzenden der Jury-Sektionen. Auch an diesen Sitzungen nehmen je zwei Vertreter der Länder, der Kulturstiftung der Länder und des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien ohne Stimmrecht teil.
Geförderte/Geehrte
- Peggy Buth
- Nadine Fraczkowski
- Franziska Holstein
- Matthias Meyer
- Juliane Solmsdorf
- Ulla von Brandenburg
- Ralf Küster
- Jeanette Petri
Finanzierung
Weitere Beteiligte
Veranstalter: Kulturstiftung der Länder (KSL)
Spartenzuordnung
Bildende Kunst > Bildende Kunst allgemein | Hauptsparte | |