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Kulturpreise.de : Charlotte-Prinz-Stipendien
 

Erste << >> Letzte Fördermaßnahme 88 von 666  | Bildende Kunst allgemein

Charlotte-Prinz-Stipendien

Gründungsjahr: 1992/1993, Ort der Verleihung: Darmstadt

Fördermaßnahme: Stipendium
Zielgruppe: Nachwuchs
Altersbeschränkung:  30 Jahre
Vergabe: alle 2 Jahre
Reichweite: Regional
Datenbank-ID: 2144 / 2447
Dotierung:
26.400 EUR
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.
Weitere Aufwendungen: Öffentl. Veranstaltung

Magistrat der Stadt Darmstadt
Kulturamt
Cornelia Artinger
Frankfurter Str. 71
64293 Darmstadt
TEL.: (06151) 13 33 41
FAX: (06151) 13 33 98
Cornelia.Artinger [ät] darmstadt.de
www.darmstadt.de PREIS-WEBSEITE: www.mathildenhoehe.eu ...
Magistrat der Stadt Darmstadt, Kulturamt
Monika Schuhmacher
Luisenplatz 5
64283 Darmstadt
TEL.: (06151) 13 33 41
FAX: (06151) 13 33 98
Beschreibung
Die Stipendien dienen der Förderung der Nachwuchskünstler in Hessen nach dem Willen der verstorbenen Malerin Charlotte Prinz. Die Stipendien sollen jungen Künstlern/innen helfen, sich künstlerisch weiterzuentwickeln, ihre persönlichen gestalterischen und geistigen Anlagen zu festigen sowie den Übergang in die Berufspraxis zu finden. Die Stipendiaten wohnen kostenfrei im "Darmstädter Atelierhaus", dem ehemaligen Wohn- und Ateliergebäude Charlotte Prinz. Die Nebenkosten sind allerdings von den Stipendiaten selbst zu tragen.
Stipendium
Dauer der Förderung: 24 Monat(e)
Monatlicher Betrag: 1.100 EUR
Eine Unterkunft wird gestellt.
Das Stipendium gewährt für die Dauer von 2 Jahren kostenfreies Wohnen und Arbeiten im Atelierhaus Prinz sowie eine monatliche finanzielle Zuwendung zur Bestreitung des Lebensunterhaltes.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:deutsch



Teilnahmebedingungen:
Bewerben können sich Absolventen hessischer Kunstakademien und Fachhochschulen, die das 30. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Ein Studium an einer Kunstakademie und Fachhochschule, die unmittelbar an Hessen angrenzt, so z. B. Mainz, wird ebenfalls akzeptiert. Voraussetzung ist in jedem Falle, dass sich der Wohnsitz und der Lebensmittelpunkt der Bewerberin oder des Bewerbers in Hessen befindet.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Stifter und Fachjury gemischt

Zusammensetzung:
Über die Vergabe des Stipendiums entscheidet eine Jury, die sich aus dem Kulturdezernenten der Stadt Darmstadt kraft Amtes, einem Vertreter des Kunstvereins Darmstadt e.V., einem Vertreter des Instituts Mathildenhöhe einem Vertreter des Hessischen Landesmuseums und einem zusätzlich von der Jury berufenen aktiven Künstler/in zusammensetzt.

Finanzierung
Träger/Stifter:
Stadt Darmstadt
Charlotte Prinz

Spartenzuordnung
Bildende Kunst > Bildende Kunst allgemein Hauptsparte 
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