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Kulturpreise.de : Bayerisches Atelierförderprogramm für Bildende Künstler
 

Erste << >> Letzte Fördermaßnahme 92 von 924  | Bildende Kunst

Bayerisches Atelierförderprogramm für Bildende Künstler

Gründungsjahr: 1997, Ort der Verleihung: München

Fördermaßnahme: Atelierstipendium
Zielgruppe: Professionelle, Nachwuchs
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: alle 2 Jahre
Reichweite: Landesweit, Bayern
Datenbank-ID: 1730 / 2390
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Georg Reichl
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
TEL.: (0871) 808 12 48
georg.reichl [ät] reg-nb.bayern.de
www.stmwfk.bayern.de
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Ministerialrat Dr. Armborst
Salvatorplatz 2
80333 München
TEL.: (089) 21 86 22 15
FAX: (089) 21 86 28 00
poststelle [ät] stmukwk.bayern.de
www.stmukwk.bayern.de
PREIS-WEBSEITE:  www.stmukwk.bayern.de ...
Beschreibung
Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der bildenden Künstler stellt die Bayerische Staatsregierung seit dem Jahr 1998 aus dem Kulturfonds Mittel für ein Atelierförderprogramm bereit. Das Förderprogramm sieht vor, dass bis zu 100 bayerische Künstlerinnen und Künstler für die Dauer von 2 Jahren einen monatlichen Zuschuss zu ihren Atelierkosten erhalten.
 
Zuschüsse werden gewährt für die Kosten
- für angemietete Ateliers
- für anzumietende Ateliers
- für selbst erstellte oder gekaufte Ateliers, deren Finanzierung noch nicht abgeschlossen ist.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 230,-- € monatlich. Er wird für 24 Monate gewährt. Eine Verlängerung oder erneute Gewährung des Zuschusses ist nicht möglich.
Stipendium
Dauer der Förderung: 24 Monat(e)
Monatlicher Betrag: 230 EUR
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:deutsch



Teilnahmebedingungen:
Die jeweils aktuelle Bewerbungsfrist ist der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu entnehmen.
Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung entsprechender Mittel durch den Bayerischen Landtag.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury


Finanzierung
Träger/Stifter:
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Spartenzuordnung
Bildende Kunst > Bildende Kunst allgemein Hauptsparte 
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