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Kulturpreise.de : Projektförderung der Kunststiftung NRW
 

Erste << >> Letzte Fördermaßnahme 584 von 692  | Allgemein/Spartenübergreifend

Projektförderung der Kunststiftung NRW

Gründungsjahr: , Ort der Verleihung:

Fördermaßnahme: Projektförderung
Zielgruppe: Professionelle
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: halbjährlich
Reichweite: Landesweit, Nordrhein-Westfalen
Datenbank-ID: 2733 / 3882
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.

Kunststiftung NRW
Roßstraße 133
40476 Düsseldorf
TEL.: 0211 / 6504070
FAX: 0211 / 65040777
info [ät] KunststiftungNRW.de
www.kunststiftungnrw.de
Beschreibung
Die Kunststiftung NRW fördert unter anderem herausragende, darunter spartenübergreifende Projekte von hoher künstlerischer Qualität, programmatische Besonderheiten und innovative Konzepte. Dazu gehören auch die Förderung des Erwerbs und die Sicherung von Kunstgegenständen und Kulturgütern mit herausragender Bedeutung für Nordrhein-Westfalen.
Die Projektförderung kann in den Bereichen Bildende Kunst, Medienkunst, Musik, Theater, Tanz und Literatur vergeben werden. Die Projekte sollten zumindest regionale Ausstrahlung bzw. national oder internationale Bedeutung haben.
 
Jährlich finden zwei Sitzungen des Vorstandes zur Entscheidungsfindung statt: im August für das darauffolgende Jahr, im Januar für das begonnene Jahr (Restmittel).
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:k.A.



Teilnahmebedingungen:
Die Stiftung bittet ausdrücklich darum, Förderanträge nur auf dem Postweg einzusenden. Per E-Mail eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Junge Bildende Künstler bis zu einem Alter von einschließlich 40 Jahren können sich ausschließlich im Rahmen des Programms NACHWUCHSFÖRDERUNG bewerben, ein Antrag im Rahmen des Programms "Projektförderung" ist nicht zulässig.
Einzusenden ist ein formloser Förderantrag mit einer Projektbeschreibung, einer künstlerischen Vita/Biographie, Informationen über den Antragsteller und Veranstalter, einem Kostenplan, einem Finanzierungsplan sowie weiteren Materialien wie Kataloge, Videos, CDs, Leseproben, Expertenvoten, Programme,
Tourpläne etc.
Antragsfristen für die Einreichung der Unterlagen:
Für die Augustsitzung: 30. Juni
Für die Januarsitzung: 30. November
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Vertreter der Stifter / Vergabeinstitutionen


Finanzierung
Träger/Stifter:
Kunststiftung NRW

Spartenzuordnung
Allgemein/Spartenübergreifend > ohne Spartenschwerpunkt Hauptsparte 
Bildende Kunst > Bildende Kunst allgemein ---------- 
Bildende Kunst > Video-/Medienkunst ---------- 
Darstellende Kunst > Darstellende Kunst allgemein ---------- 
Literatur > Literatur allgemein ---------- 
Musik > Musik allgemein ---------- 
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